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DiPa - Digitale Pflegeanwendungen

Technologie & Digitalisierung in der Pflege 17.01.2025
DiPa - Digitale Pflegeanwendungen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind innovative digitale Hilfsmittel, die darauf abzielen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag zu unterstützen. Diese Anwendungen können als Apps auf Smartphones, Tablets oder als webbasierte Programme auf Computern genutzt werden. Sie sollen dazu beitragen, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern, ihre Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern und die Pflege durch Angehörige zu erleichtern.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind innovative digitale Hilfsmittel, die darauf abzielen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag zu unterstützen. Diese Anwendungen können als Apps auf Smartphones, Tablets oder als webbasierte Programme auf Computern genutzt werden. Sie sollen dazu beitragen, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern, ihre Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern und die Pflege durch Angehörige zu erleichtern.

Anwendungsbereiche von DiPA:

  • Unterstützung im Pflegealltag: Anleitungen und Hilfestellungen für tägliche Aktivitäten, um die Selbstständigkeit zu fördern.
  • Organisation der Pflege: Tools zur Planung und Koordination von Pflegemaßnahmen.
  • Spezielle Pflegesituationen: Programme zur Verbesserung des Gesundheitszustands, wie Übungen zur Sturzprophylaxe oder Gedächtnistraining.
  • Unterstützung für pflegende Angehörige: Anwendungen, die Angehörigen helfen, den Pflegealltag besser zu bewältigen.

Anspruch und Finanzierung:

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngruppen leben, haben Anspruch auf DiPA. Die Pflegeversicherung übernimmt monatlich bis zu 53 Euro für die Nutzung von DiPA und gegebenenfalls ergänzende Unterstützungsleistungen durch Pflegedienste. Diese Leistungen müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Zulassung und Verfügbarkeit:

Damit die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, müssen DiPA vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in ein spezielles Verzeichnis aufgenommen werden. Dieses Prüfverfahren stellt sicher, dass die Anwendungen hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Datenschutzstandards entsprechen. Aktuell sind jedoch noch keine DiPA zugelassen und im Verzeichnis gelistet (Stand: Januar 2025).

Herausforderungen und Perspektiven:

Obwohl die gesetzliche Grundlage für DiPA seit 2021 besteht, sind bislang keine Anwendungen offiziell zugelassen. Gründe hierfür könnten die umfangreichen Anforderungen im Zulassungsverfahren und der hohe Aufwand für Hersteller sein. Dennoch zeigen Pilotprojekte, wie beispielsweise die Pflegeapp "MySina" in Viersen, das Potenzial digitaler Lösungen in der Pflege auf. Solche Innovationen können die Pflegequalität verbessern und Ressourcen schonen.

Fazit:

Digitale Pflegeanwendungen bieten vielversprechende Möglichkeiten, die Pflege zu Hause zu unterstützen und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen sowie ihren Angehörigen zu erhöhen. Es bleibt zu hoffen, dass bald erste DiPA zugelassen werden, um diese Potenziale in der Breite nutzen zu können.


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