DiPA 2026: Was sich bei digitalen Pflegeanwendungen ändert – und was das für Sie bedeutet
Endlich kommt Bewegung in die digitale Pflege! Ab 2026 werden digitale Pflegeanwendungen (DiPA) einfacher zugänglich – und erstmals auch speziell für pflegende Angehörige nutzbar. Wir erklären, was sich ändert und wie Sie davon profitieren können.
Was sind DiPAs überhaupt?
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps oder browserbasierte Anwendungen, die den Pflegealltag erleichtern sollen. Sie können zum Beispiel bei der Organisation der Pflege helfen, an Medikamente erinnern oder die Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen und Pflegenden verbessern.
Der Haken bisher: Obwohl der gesetzliche Anspruch auf DiPAs bereits seit 2023 besteht, wurde bis heute keine einzige Anwendung zugelassen. Die Anforderungen waren schlicht zu hoch.
Das ändert sich ab 2026
Mit dem BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege), das am 06.11.2025 vom Bundestag beschlossen und am 19.12.2025 vom Bundesrat gebilligt wurde, werden die Spielregeln neu geschrieben. Das Gesetz tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
1. Vereinfachte Zulassung
Die Hürden für Hersteller werden deutlich gesenkt. Das bedeutet: Endlich können die ersten digitalen Pflegeanwendungen auf den Markt kommen.
2. Mehr Budget
Statt bisher 53 Euro monatlich gibt es künftig:
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Digitale Pflegeanwendung | bis zu 40 €/Monat |
| Unterstützung (Einrichtung, Anleitung) | bis zu 30 €/Monat |
| Gesamt | bis zu 70 €/Monat |
3. Endlich auch für Angehörige!
Das ist die wichtigste Neuerung: DiPAs dürfen sich ab 2026 auch ausschließlich an pflegende Angehörige richten. Bisher mussten Anwendungen immer direkt auf die Pflegebedürftigen ausgerichtet sein.
Das bedeutet: Apps, die Angehörigen bei der Organisation, Dokumentation oder Selbstfürsorge helfen, können künftig von der Pflegekasse erstattet werden.
4. Weniger Pflichttermine bei der Beratung
Ebenfalls neu: Die verpflichtenden Beratungsbesuche nach §37.3 werden reduziert.
| Pflegegrad | Bisher | Ab 2026 |
|---|---|---|
| PG 2-3 | 2x jährlich | 2x jährlich |
| PG 4-5 | 4x jährlich | 2x jährlich |
Bei Bedarf können weiterhin bis zu 4 Termine pro Jahr wahrgenommen werden – aber eben freiwillig.
Was bedeutet das für pflegende Angehörige?
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, profitieren Sie gleich mehrfach:
✓ Digitale Unterstützung wird bezahlbar
Bis zu 70 Euro monatlich können Sie für Apps und digitale Helfer nutzen – bezahlt von der Pflegekasse.
✓ Weniger Bürokratie
Die Pflichttermine für Beratungsbesuche werden reduziert. Das spart Zeit und Nerven.
✓ Prävention zu Hause
Neu ist auch: Präventionsangebote wie Sturzprävention, Ernährungsberatung oder Stressbewältigung können künftig direkt in der Häuslichkeit stattfinden.
Was bedeutet das für Pflegekräfte?
Auch für professionell Pflegende bringt das BEEP-Gesetz Erleichterungen:
✓ Weniger Dokumentation
Die Pflegedokumentation wird auf das Nötigste reduziert.
✓ Weniger Prüfungen
Einrichtungen mit sehr guten Ergebnissen müssen nur noch alle zwei Jahre geprüft werden.
✓ Mehr Eigenverantwortung
Pflegefachkräfte erhalten erweiterte Befugnisse.
Und für Betreuungskräfte?
Für Betreuungskräfte nach §43b gibt es zwar keine direkten DiPA-Änderungen, aber die allgemeine Digitalisierung der Pflege macht auch vor der Betreuung nicht halt. Digitale Tools für Aktivierungen, Dokumentation und Biografiearbeit werden zunehmend wichtiger.
So nutzen Sie DiPAs ab 2026
- Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)
- Passende DiPA auswählen (sobald im BfArM-Verzeichnis gelistet)
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (keine ärztliche Verordnung nötig)
- Ggf. Unterstützung durch Pflegedienst bei Einrichtung/Anleitung
Unser Fazit
2026 markiert einen Wendepunkt für die digitale Pflege in Deutschland. Nach Jahren des Stillstands kommt endlich Bewegung in die Sache. Besonders erfreulich: Pflegende Angehörige rücken erstmals in den Fokus und können von digitalen Lösungen profitieren, die speziell für ihre Bedürfnisse entwickelt wurden.
Wir von PflegePur arbeiten bereits daran, unsere Tools fit für die DiPA-Zulassung zu machen. Unser Ziel: Den Pflegealltag für Angehörige, Pflegekräfte und Betreuungskräfte spürbar zu erleichtern – digital, sicher und bezahlbar.
Stand: Dezember 2025. Das BEEP-Gesetz wurde am 06.11.2025 vom Bundestag beschlossen und am 19.12.2025 vom Bundesrat gebilligt. Es tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Quellen:
Bundesgesundheitsministerium (BMG) – Pressemitteilung vom 06.11.2025
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte