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BEEP-Gesetz 2026: Was sich für Pflegekräfte und Angehörige ändert

Gesundheit & Prävention 06.02.2026
BEEP-Gesetz 2026: Was sich für Pflegekräfte und Angehörige ändert
Das BEEP-Gesetz 2026 bringt mehr Befugnisse für Pflegekräfte und weniger Bürokratie. Alle Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige im Überblick.

Mehr Befugnisse für Pflegekräfte, weniger Bürokratie für Angehörige, bessere Prävention zu Hause. Das BEEP-Gesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und verändert den Pflegealltag grundlegend. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige: Was ändert sich konkret? Wer profitiert? Und was bedeutet das für Ihre Pflegesituation?

Was ist das BEEP-Gesetz?

BEEP steht für „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege". Ursprünglich als „Pflegekompetenzgesetz" gestartet, wurde es im parlamentarischen Verfahren erweitert und umbenannt. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 6. November 2025, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu.

Die Ziele sind ambitioniert: Pflegefachpersonen sollen endlich das tun dürfen, was sie längst können. Angehörige sollen weniger Papierkram bewältigen müssen. Und Prävention soll dort ankommen, wo sie gebraucht wird – zu Hause.

„Pflegekräfte können viel mehr als sie bislang dürfen! Mehr Befugnisse erhöhen die Attraktivität, weniger Bürokratie schafft mehr Freiräume: Denn jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Bürokratie beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für die Versorgung am Menschen."
– Bundesgesundheitsministerium, November 2025

Die 7 wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Pflegefachpersonen dürfen mehr – auch heilkundliche Tätigkeiten

Das Herzstück des BEEP-Gesetzes: Pflegefachpersonen werden zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung befugt. Nach einer ärztlichen Erstdiagnose dürfen qualifizierte Pflegefachkräfte künftig selbstständig bestimmte Behandlungen durchführen – ohne für jeden Handgriff auf eine ärztliche Anordnung warten zu müssen.

🩹
Wundversorgung

Chronische Wunden eigenständig versorgen – ohne ärztliche Einzelanordnung.

💉
Diabetes-Management

Blutzuckerkontrolle und Medikamentenanpassung selbstständig durchführen.

🧠
Demenz-Betreuung

Eigenverantwortliche Versorgung von Menschen mit Demenz.

📋
Folgeverordnungen

Inkontinenzprodukte, Stomaartikel etc. ohne erneuten Arztbesuch verordnen.

Wichtig zu wissen: Die konkreten Befugnisse richten sich nach der jeweiligen Qualifikation. Nicht jede Pflegekraft darf automatisch alle neuen Tätigkeiten übernehmen – die Leistungen werden entsprechend der Ausbildung und Weiterbildung zugeordnet.

2. Prävention kommt endlich zu Hause an

Erstmals wird Prävention direkt in der häuslichen Pflege verankert. Pflegeberater und Pflegefachpersonen können künftig konkrete Präventionsangebote der Krankenkassen empfehlen – direkt bei Ihnen zu Hause. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Diese Präventionsangebote können empfohlen werden:

🚶 Bewegung & Mobilität Übungen zur Erhaltung der Selbstständigkeit
🍎 Ernährungsberatung Gegen Mangelernährung und Dehydration
🦶 Sturzprophylaxe Gleichgewichtstraining, Wohnraumanpassung
😌 Stressreduktion Speziell für pflegende Angehörige

3. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden endlich nutzbar

Seit 2023 besteht theoretisch ein Anspruch auf DiPAs – digitale Apps, die im Pflegealltag unterstützen. In der Praxis gab es bisher jedoch keine einzige zugelassene Anwendung, weil die Hürden zu hoch waren.

Das BEEP-Gesetz ändert das grundlegend:

💰
40 € für die App

Monatliches Budget für die digitale Pflegeanwendung selbst.

🛠️
30 € für Unterstützung

Für Einrichtung und Anleitung durch einen Pflegedienst.

👨‍👩‍👧
Auch für Angehörige

DiPAs dürfen sich erstmals ausschließlich an pflegende Angehörige richten.

4. Beratungsbesuche werden vereinfacht

Die verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden deutlich entbürokratisiert:

  • Pflegegrad 2-5 mit Pflegegeld: Nur noch 2x jährlich Pflichtberatung (statt bisher vierteljährlich)
  • Pflegegrad 1: Weiterhin Recht auf 2 Beratungen pro Jahr
  • Pflegegrad 4-5: Auf Wunsch bis zu 4 Termine möglich
  • Video-Beratung: Jede zweite Beratung kann per Video erfolgen

5. Verhinderungspflege: Neue Abrechnungsfristen

Um Missbrauch entgegenzuwirken, gelten ab 2026 klare Fristen: Leistungen der Verhinderungspflege können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden.

💡 Beispiel zur neuen Frist

Findet die Verhinderungspflege im Februar 2026 statt, muss der Antrag auf Erstattung bis spätestens 31.12.2027 gestellt werden. Rückwirkende Anträge für mehrere Jahre sind nicht mehr möglich.

6. Pflegegeld bei Auslandsaufenthalt

Die Weiterzahlung des Pflegegeldes bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt wird von sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr verlängert. Das gilt auch für:

  • Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen
  • Aufenthalte während Krankenhausaufenthalten des Pflegebedürftigen
  • Aufenthalte während Reha-Maßnahmen

7. Strafzahlungen bei verzögerten Anträgen

Bearbeitet die Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen, muss sie 70 € pro angefangene Woche zahlen. Neu ab 2026: Die Strafzahlung muss innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ablauf der Frist geleistet werden – eine klare gesetzliche Regelung, die vorher fehlte.

Wer profitiert vom BEEP-Gesetz?

👩‍⚕️

Pflegefachpersonen

Mehr Anerkennung ihrer Kompetenzen, schnelleres Handeln ohne Warten auf Ärzte, attraktiverer Beruf durch mehr Eigenverantwortung.

👴

Pflegebedürftige

Weniger Arztbesuche für Routinesachen, schnellerer Zugang zu Hilfsmitteln, systematische Prävention zu Hause.

👨‍👩‍👧

Pflegende Angehörige

Weniger Bürokratie, eigene Präventionsangebote, DiPAs speziell für ihre Bedürfnisse, mehr Flexibilität bei Auslandsaufenthalten.

Neue Wohnformen: Der „dritte Sektor"

Das BEEP-Gesetz schafft eine neue Kategorie: Gemeinschaftliche Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung (nach § 92c SGB XI). Pflegebedürftige in solchen „stambulanten" Wohnformen – eine Mischung aus stationär und ambulant – erhalten:

450 €

pauschaler Zuschuss pro Monat für selbstbestimmte Pflege

Zeitplan: Wann kommt was?

✅ Seit 01.01.2026 in Kraft Erweiterte Befugnisse, vereinfachte Beratungsbesuche, neue Fristen, DiPA-Budget, Präventionsempfehlungen
🔄 Ab 2026 schrittweise Konkrete Leistungskataloge durch Selbstverwaltung, Start der Modellprojekte, erste DiPA-Zulassungen
📊 Bis 2030 Evaluation der Modellprojekte zur Pflegebegutachtung durch Pflegefachpersonen

Die Grenzen des Gesetzes

Bei aller Euphorie gibt es auch kritische Stimmen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband merkt an: „Bisher bleiben die beabsichtigten Regelungen hinter dem Notwendigen und den Möglichkeiten zur Entbürokratisierung zurück."

💸
Finanzierung offen

Wirtschaftliche Probleme vieler Pflegeeinrichtungen werden nicht adressiert.

📝
Details folgen

Konkrete Leistungskataloge und Vergütung müssen erst ausgehandelt werden.

⚖️
Interessenkonflikte

Der MD beauftragt selbst die Modellprojekte, die seine Aufgaben betreffen.

Was Sie jetzt tun sollten

Als Pflegebedürftige/r oder Angehörige/r:

  1. Präventionsangebote erfragen: Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach den neuen Möglichkeiten
  2. Video-Beratung nutzen: Wenn persönliche Besuche belastend sind
  3. Fristen beachten: Verhinderungspflege zeitnah abrechnen
  4. DiPAs im Blick behalten: Sobald erste Anwendungen zugelassen sind
  5. Rechte kennen: Strafzahlungen einfordern bei verzögerten Bescheiden

Als Pflegefachperson:

  1. Weiterbildungen prüfen: Welche Qualifikationen brauchen Sie für erweiterte Befugnisse?
  2. Informiert bleiben: Leistungskataloge der Selbstverwaltung verfolgen
  3. Neue Möglichkeiten nutzen: Eigenverantwortliche Versorgung aktiv gestalten

Fazit: Ein Meilenstein mit Nachholbedarf

Das BEEP-Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es erkennt an, was Pflegefachpersonen leisten können, und baut Hürden für Pflegebedürftige und Angehörige ab. Für den Alltag bedeutet das: weniger Wege, schnellere Hilfe und mehr Anerkennung für die Pflege.

Gleichzeitig zeigt sich: Ein Gesetz allein löst nicht alle Probleme. Die Umsetzung in der Praxis, die konkreten Richtlinien und vor allem die Finanzierung werden entscheiden, ob die Reform ihr Versprechen hält.

„Pflegepolitische Reformen müssen konsequenter, schneller und verbindlich umgesetzt werden. Die Herausforderungen in der Versorgung warten nicht."
– Christine Vogler, Präsidentin Deutscher Pflegerat

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Quellen:
Bundesgesundheitsministerium – Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Deutscher Pflegerat – Stellungnahme zum BEEP, Dezember 2025
AOK Bundesverband – Pflegekompetenzgesetz im Überblick
Der Paritätische – Bewertung des BEEP-Gesetzes, Dezember 2025
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) – BEEP: Zentrale Neuerungen


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