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§5 Prävention dokumentieren: So funktioniert der Workflow im Beratungsalltag

Gesundheit & Prävention 26.02.2026
§5 Prävention dokumentieren: So funktioniert der Workflow im Beratungsalltag
Prävention empfehlen ist einfach – nachweisen nicht. Seit dem BEEP-Gesetz 2026 gehört die §5-Präventionsempfehlung zum §37.3-Beratungsbesuch. Der komplette Praxis-Workflow: 5 Schritte von der Empfehlung über die §37.3-Verknüpfung bis zum PDF-Nachweis – mit Status-Tracking und Statistik-Dashboard.

Seit dem 1. Januar 2026 gehört die Präventionsempfehlung nach §5 SGB XI zum Standard im §37.3-Beratungsbesuch. In unserem Grundlagenartikel haben wir erklärt, was sich durch das BEEP-Gesetz geändert hat. In diesem Beitrag zeigen wir, wie die Dokumentation in der Praxis funktioniert – Schritt für Schritt vom Gespräch bis zum Nachweis.

⚖️ Rechtsgrundlage
§5 SGB XI i.V.m. §20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V
In Kraft seit BEEP-Gesetz · 01.01.2026
🌱 Dieser Artikel
Teil 2: Praxis-Workflow
Dokumentation · Verknüpfung · Nachweis

Das Problem: Prävention empfehlen ist einfach – nachweisen nicht

Die meisten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater kennen die Situation: Im Gespräch ergibt sich ein klarer Präventionsbedarf – Sturzrisiko, Einsamkeit, Bewegungsmangel. Man empfiehlt einen Kurs oder eine Maßnahme. Aber danach? Die Empfehlung verschwindet in einer Notiz, wird beim nächsten Besuch vergessen oder lässt sich nicht mehr zuordnen.

Das BEEP-Gesetz macht die Präventionsempfehlung zum festen Bestandteil der Beratung. Damit entsteht auch eine Dokumentationspflicht – und die Frage: Wie halte ich fest, was ich empfohlen habe, ob es angenommen wurde und zu welchem Besuch es gehört?

Der Workflow: 5 Schritte von der Empfehlung zum Nachweis

Schritt 1: Bedarf erkennen und Kategorie wählen

Im §37.3-Gespräch achten Sie auf Hinweise in den sechs Präventionsbereichen nach §20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V:

Kategorie Typische Hinweise im Gespräch
🏃 Bewegung & Sport Eingeschränkte Mobilität, wenig Aktivität, Kraftverlust
🥗 Ernährung Gewichtsverlust, einseitige Ernährung, Flüssigkeitsmangel
🛡️ Sturzprävention Stürze in der Vorgeschichte, unsicheres Gangbild, Stolperfallen
🧠 Kognition & Demenz Vergesslichkeit, Rückzug, kognitive Veränderungen
🤝 Soziales & Einsamkeit Wenig Kontakte, Rückzug, fehlende Tagesstruktur
🧘 Stressbewältigung Überlastung der Pflegeperson, Schlafstörungen, Anspannung

Nicht jeder Besuch ergibt eine Empfehlung – aber jeder Besuch sollte die Frage stellen.

Schritt 2: Konkrete Maßnahme empfehlen

Eine Empfehlung wird erst dann wirksam, wenn sie konkret ist. Statt „Sie sollten sich mehr bewegen" heißt es: „Ich empfehle Ihnen den Kurs Wassergymnastik für Senioren bei der VHS – der findet donnerstags um 10 Uhr statt und wird von der Kasse bezuschusst."

💡 Praxistipp
Je konkreter die Empfehlung, desto höher die Annahmequote. Beraterinnen, die mit konkreten Kursvorschlägen arbeiten, berichten von Akzeptanzraten über 60 %.

Schritt 3: Empfehlung dokumentieren und verknüpfen

Hier beginnt der digitale Teil. Im PflegePur Navigator erfassen Sie die Empfehlung direkt im §5-Prävention-Modul:

1
Kategorie auswählen
Eine der 6 Präventionsbereiche – mit vordefinierten Kurslisten
2
Kurse & Maßnahmen eintragen
Freitext oder aus Vorschlägen – z.B. „Balancetraining (Otago-Programm)"
3
Status setzen
Empfohlen Angenommen Abgelehnt Offen
4
§37.3-Besuch verknüpfen
Datum und Aktenzeichen des Beratungsbesuchs – bidirektional verlinkt

Die Verknüpfung mit dem §37.3-Nachweis ist entscheidend: Sie stellt den dokumentarischen Zusammenhang her zwischen Beratungsgespräch und Präventionsempfehlung. Das ist nicht nur gute Praxis – es ist der Nachweis, den Pflegekassen erwarten.

Schritt 4: Beim nächsten Besuch nachverfolgen

Beim Folgebesuch sehen Sie sofort, welche Empfehlungen offen sind. Das Statistik-Dashboard zeigt auf einen Blick:

12
Empfehlungen gesamt
67%
Annahmequote
3
Noch offen
6
Kategorien abgedeckt

So können Sie gezielt nachfragen: „Frau Müller, beim letzten Mal hatten wir über den Balancekurs gesprochen. Haben Sie sich angemeldet?" Und den Status direkt aktualisieren.

Schritt 5: PDF-Nachweis erstellen

Am Ende jedes Beratungsbesuchs oder bei Bedarf exportieren Sie den Präventionsnachweis als PDF. Das Dokument enthält:

Klienten-Stammdaten & Pflegegrad
Alle Empfehlungen mit Kategorie & Status
Annahmequote als Kennzahl
§37.3-Verknüpfung mit Besuchsdatum
Zeitstempel & Berater-Kennung
PflegePur-Branding & Druckoptimierung

Das PDF ist der Nachweis gegenüber der Pflegekasse, dass Prävention systematisch beraten wurde – und es ist die Grundlage für die eigene Qualitätssicherung.

Warum die §37.3-Verknüpfung so wichtig ist

Der §37.3-Beratungsbesuch ist der natürliche Touchpoint für Prävention. Aber ohne dokumentarische Verknüpfung bleibt unklar, wann eine Empfehlung ausgesprochen wurde und in welchem Kontext.

Die bidirektionale Verknüpfung löst dieses Problem:

📄 Im §37.3-Nachweis

Sie sehen, welche Präventions­empfehlungen zu diesem Besuch gehören – direkt im Protokoll, direkt im PDF.

🌱 Im Prävention-Modul

Sie sehen, zu welchem §37.3-Besuch jede Empfehlung gehört – mit Datum, Aktenzeichen und Link.

Das ist kein Nice-to-have. Wenn die Pflegekasse fragt, ob Prävention Bestandteil der Beratung war, ist die Antwort ein Klick entfernt.

Was sich durch BEEP konkret ändert

Aspekt Vor BEEP Nach BEEP (ab 01.01.2026)
Prävention im §37.3 Optional, meist vergessen Strukturierter Bestandteil
Dokumentation Freitext-Notiz, nicht zuordenbar Kategorisiert, verknüpft, exportierbar
Nachverfolgung Beim nächsten Besuch nicht mehr präsent Status-Tracking über alle Besuche
Nachweis für Kasse Kein standardisiertes Format PDF mit Kategorien, Kursen, Annahmequote
§37.3-Bezug Keine Verbindung Bidirektionale Verknüpfung

Praxisbeispiel: Frau Schneider, Pflegegrad 2

FS
Frau Schneider
78 Jahre · alleinlebend · Pflegegrad 2

Der §37.3-Beratungsbesuch findet am 15. Februar 2026 statt. Im Gespräch fällt auf: Frau Schneider hat im letzten halben Jahr zweimal gestürzt und geht kaum noch vor die Tür. Ihre Tochter, die Hauptpflegeperson, berichtet von zunehmendem Stress.

📋 Die Beraterin dokumentiert:
🛡️
Sturzprävention
Balancetraining (Otago-Programm), donnerstags 15 Uhr
Empfohlen
🧘
Stressbewältigung
Achtsamkeitskurs für pflegende Angehörige, VHS
Empfohlen
🔗 Verknüpft mit §37.3-Besuch vom 15.02.2026
🔄 Folgebesuch am 15. August 2026:
🛡️ Balancetraining → ✓ Angenommen – nimmt seit März teil
🧘 Achtsamkeitskurs → ✗ Abgelehnt – keine Zeit
🤝 Neue Empfehlung: Seniorentreff mittwochs im Gemeindezentrum → Offen
Ergebnis: 3 Empfehlungen · 1 angenommen · 1 abgelehnt · 1 offen · Annahmequote: 33 %

Häufige Fragen

Muss ich bei jedem §37.3-Besuch eine Präventionsempfehlung geben?
Nein. Das BEEP-Gesetz nutzt bewusst die Formulierung „können". Es schafft die Möglichkeit und den Rahmen – aber nicht jeder Besuch ergibt automatisch einen Präventionsbedarf. Entscheidend ist, dass Sie die Frage stellen und die Antwort dokumentieren.
Reicht eine formlose Notiz als Nachweis?
Grundsätzlich ja – es gibt (noch) kein standardisiertes Formular. Aber eine strukturierte Dokumentation mit Kategorie, konkreter Maßnahme, Status und §37.3-Bezug ist deutlich aussagekräftiger als „Prävention besprochen". Und sie spart beim nächsten Besuch Zeit, weil nichts nachrecherchiert werden muss.
Was passiert, wenn der Klient die Empfehlung ablehnt?
Dokumentieren und beim nächsten Besuch erneut ansprechen. Eine Ablehnung ist kein Misserfolg – sie ist eine Information. Vielleicht war der Zeitpunkt falsch, das Angebot nicht passend oder die Hemmschwelle zu hoch. Mit der richtigen Nachverfolgung entsteht oft beim zweiten oder dritten Anlauf die Bereitschaft.
Können Pflegekassen die Dokumentation anfordern?
Ja. Die Pflegekasse kann im Rahmen der Qualitätssicherung nachfragen, ob Prävention Bestandteil der Beratung war. Ein strukturierter Nachweis – idealerweise als PDF mit §37.3-Verknüpfung – beantwortet diese Frage ohne Aufwand.

Fazit: Prävention wird zur Pflichtübung – und das ist gut so

Das BEEP-Gesetz macht Prävention nicht komplizierter, sondern systematischer. Wer den Workflow einmal eingerichtet hat, dokumentiert eine Empfehlung in unter zwei Minuten. Und gewinnt dafür: Nachweissicherheit, bessere Beratungsqualität und zufriedenere Klienten.

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Quellen:
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), BGBl. I Nr. 371, 29.12.2025
§5 SGB XI in der Fassung ab 01.01.2026
§20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V – Verhaltensbezogene Prävention
§37 Abs. 3 SGB XI – Beratungsbesuche in der häuslichen Pflege

📰 Dieser Beitrag baut auf unserem Grundlagenartikel auf: §5 SGB XI Prävention: Was Pflegeberater ab 2026 wissen müssen (20.02.2026)


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