Die gesetzliche Vertretung für eine pflegebedürftige Person in Deutschland kann auf verschiedene Weisen geregelt werden. Sie ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Interessen und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angemessen vertreten und berücksichtigt werden. Hier sind einige Möglichkeiten, wie die gesetzliche Vertretung geregelt werden kann:
Für den Ernstfall: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Wer soll entscheiden, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Welche medizinischen Maßnahmen möchte ich im Ernstfall – und welche nicht? Drei Dokumente können diese und weitere Fragen vorab regeln: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.