Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Finanzierung der Pflege in Deutschland erfolgt in erster Linie durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) sind zwar separate Versicherungszweige, aber die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung erhoben. Hier sind die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:

  • Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Pflegepersonen gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und der Pflegestufe. Es dient dazu, die Pflegepersonen für ihre Pflegeleistungen zu unterstützen.
  • Sachleistungen: Pflegebedürftige können sich auch für Sachleistungen entscheiden, anstelle von Pflegegeld. Sachleistungen umfassen Pflegeleistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden, wie Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
  • Tages- und Nachtpflege: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, die die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts betreuen.
  • Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende Unterbringung in Pflegeeinrichtungen, um pflegebedürftige Personen zu entlasten und ihre Angehörigen zu unterstützen. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen.
  • Verhinderungspflege: Verhinderungspflege ermöglicht es, dass eine Ersatzpflegeperson befristet einspringt, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt oder Urlaub benötigt. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung getragen.
  • Pflegehilfsmittel und -geräte: Die Pflegeversicherung kann die Kosten für Pflegehilfsmittel und -geräte, wie Rollstühle, Pflegebetten und Inkontinenzhilfsmittel, übernehmen.
  • Wohnraumanpassungen: Bei Bedarf können auch Wohnraumanpassungen, wie der Einbau von barrierefreien Bädern oder Rampen, von der Pflegeversicherung finanziert werden.
Die genaue Höhe der Leistungen hängt von der Einstufung in einen Pflegegrad ab. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung). Die Leistungen können durch zusätzliche Pflegeversicherungspolicen (Pflegezusatzversicherungen) ergänzt werden, um eventuelle Finanzierungslücken zu schließen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland in den letzten Jahren erweitert und angepasst wurden, um den steigenden Bedarf an Pflege und Betreuung zu decken. Die genauen Leistungen können sich daher ändern. Bei Fragen zur Pflege und Pflegefinanzierung ist es ratsam, sich an die zuständige Pflegekasse oder Pflegeberater zu wenden.

Leistungen 2024 1 2 3 4 5
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
Beratung zu Hause (§ 37 Abs. 3 SGB XI) halbj. halbj. viertelj. viertelj.
Pflegekurse (§ 45 SGB XI)
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) mtl. 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) mtl. 332 € 573 € 765 € 947 €
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) mtl. 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) mtl. 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) jährl.
- inkl. 806 EUR Aufstockung Kurz.-Pfl.
- Std. Lohn - Budget f. nahe Verwandte
- Rest f. Fahrtkosten ohne KZP-Aufst.
- Rest f. Fahrtkosten ohne KZP-Aufst.

(alle außer Kinder & Jugendliche mit PG 4 o. 5 bis 25 Jahre)

1.612 €
2.418 €
498 €
1.114 €
1.920 €
1.612 €
2.418 €
858 €
754 €
1.560 €
1.612 €
2.418 €
1.147 €
465 €
1.271 €
1.612 €
2.418 €
1.419 €
193 €
999 €
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) jährl. inkl. Aufstockung Verhinderungspflege

(alle außer Kinder & Jugendliche mit PG 4 o. 5 bis 25 Jahre)

1.774 €
3.386 €
1.774 €
3.386 €
1.774 €
3.386 €
1.774 €
3.386 €
Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI) jährl.
- Kurzzeitpflege (§ 42)
- Verhinderungspflege (§ 39)
- Std. Lohn - Budget f. nahe Verwandte
Rest f. Fahrtkosten

(nur Kinder & Jugendliche mit PG 4 oder 5 bis 25 Jahre)

3.386 €
anteilig
anteilig
1.529 €
1.857 €
3.386 €
anteilig
anteilig
1.892 €
1.494 €
Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) jährl. möglich möglich möglich möglich
Umwandlung 40% ambulanter Sachleistungsbetrag (§ 45a SGB XI) mtl. 304 € 572 € 711 € 880 €
Zusätzliche Leistung in ambulant betreutet Wohngruppen (§ 38a SGB XI) mtl. 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Hausnotruf (§ 40 Abs. 1 SGB XI) mtl. 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) mtl. 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Digitale Pflegeanwendungen DiPA (§ 40a, § 40b, § 39a SGB XI) mtl. 50 € 50 € 50 € 50 € 50 €
Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI)
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) je Maßnahme 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen (§ 44 SGB XI)
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung (§ 44a SGB XI)
Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) mtl.
+ Zuschlag f. Eigenant. 0-12 Monate
+ Zuschlag f. Eigenant. 13-24 Monate
+ Zuschlag f. Eigenant. 25-36 Monate
+ Zuschlag f. Eigenant. ab 37 Monate
125 €
15 %
30 %
50%
75 %
770 €
15 %
30 %
50%
75 %
1.262 €
15 %
30 %
50%
75 %
1.775 €
15 %
30 %
50%
75 %
2.005 €
15 %
30 %
50%
75 %
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a SGB XI) mtl. 266 € 266 € 266 € 266 €
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b SGB XI)

Leistungen der Krankenversicherung

Die Leistungen der Krankenversicherung umfassen medizinische Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung), die unabhängig vom Pflegegrad nach ärztlicher Verordnung übernommen wird. Spezielle Hilfsmittel, die zur Unterstützung der Pflege oder zur Verbesserung der Mobilität dienen (z.B. Rollstühle, Gehhilfen), werden ebenfalls von der Krankenversicherung abgedeckt, die Kostenübernahme hängt von der medizinischen Notwendigkeit und der Genehmigung durch die Krankenversicherung ab.

Diese Beträge und Leistungen können sich je nach gesetzlichen Änderungen und individuellen Versicherungsbedingungen ändern. Es wird empfohlen, sich für spezifische Informationen und aktuelle Beträge direkt an die zuständige Pflegekasse oder Krankenkasse zu wenden.