Pflegekostenrechner für die Pflege im Pflegeheim (ab 2024)

Hinweis:

Wer für den Pflegefall, insbesondere im Alter vorgesorgt hat, kann entspannter in die Zukunft sehen. Wie viel Geld wird später nötig sein, um bestens versorgt zu werden? Mit unserem Pflegekostenrechner können Sie Ihren monatlichen Bedarf ganz einfach ausrechnen und einschätzen, ob eine finanzielle Lücke bleibt.

Die entstehenden Kosten (Pflegelücke) sind für jeden Bewohner unabhängig von Pflegegrad 2 bis 5 identisch.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen fixen Anteil an den Pflegekosten. Den darüber hinausgehenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (kurz EEE), die Investitions- sowie Verpflegungskosten trägt der Pflegeheim-Bewohner selbst.

Zum 01.01.2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht.
Die Höhe der monatlichen Zuschläge ist dabei abhängig von der Verweildauer der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege.

Zum 01.01.2024 wird der Anteil, den die Pflegeversicherung leistet,
- bei einer Verweildauer von 0 bis 12 Monaten von 5 % auf 15 %,
- bei einer Verweildauer von 13 bis 24 Monaten von 25 % auf 30 %,
- bei einer Verweildauer von 25 bis 36 Monaten von 45 % auf 50 % und
- bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten von 70 % auf 75 %
des von der oder dem Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflegeeinrichtung zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen angehoben.

Es wurde der Pflegekostenrechner von PflegePur verwendet.