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Erfassen Sie den Pflegebedarf!
Die Erfassung des Pflegebedarfs ist ein wichtiger Schritt bei der Planung und Bereitstellung angemessener Pflegeleistungen für eine pflegebedürftige Person. Die Pflegebedarfserfassung beinhaltet die Bewertung der körperlichen, geistigen und sozialen Bedürfnisse einer Person, die Pflege und Unterstützung benötigt. Hier sind die grundlegenden Schritte zur Erfassung des Pflegebedarfs:
- Pflegegradbestimmung: In Deutschland erfolgt die Einstufung des Pflegebedarfs in einen von fünf Pflegegraden gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz. Diese Einstufung wird durch den Medizinischen Dienst (MD) oder den Medicproof durchgeführt. Der Pflegegrad bestimmt das Maß der Pflegeleistungen, auf die die pflegebedürftige Person Anspruch hat.
- Anamnese: Dieser Schritt umfasst die Erfassung der Krankengeschichte und der aktuellen gesundheitlichen Situation der pflegebedürftigen Person. Dabei werden bestehende Erkrankungen, Medikamente und frühere Pflegeerfahrungen berücksichtigt.
- Funktionsbewertung: Die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Bereichen, wie Mobilität, Körperpflege, Ernährung und kognitive Fähigkeiten, werden bewertet. Dies hilft bei der Feststellung, welche Bereiche Unterstützung erfordern.
- Ressourcenbewertung: Es ist wichtig, die vorhandenen Ressourcen und Unterstützungssysteme der pflegebedürftigen Person zu ermitteln. Dies können beispielsweise Unterstützung von Angehörigen, soziale Dienste oder Pflegedienste sein.
- Pflegeplanung: Basierend auf den Erkenntnissen aus den vorherigen Schritten wird ein individueller Pflegeplan erstellt. Dieser Plan legt fest, welche Pflege- und Unterstützungsleistungen benötigt werden, wie häufig diese erbracht werden sollen und wer dafür verantwortlich ist.
- Regelmäßige Überprüfung: Der Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit verändern, daher ist es wichtig, den Pflegebedarf regelmäßig zu überprüfen und den Pflegeplan anzupassen, wenn nötig.