Einleitung: 131 € im Monat, die dein Pflegeleben leichter machen
Pflegen heißt lieben – aber auch organisieren, begleiten, waschen, aufbauen, zuhören.
Die gute Nachricht: Du musst das nicht alles allein schaffen. Die Pflegeversicherung stellt dir mit dem Entlastungsbetrag ein monatliches Budget zur Verfügung, das dir genau das ermöglichen soll: Entlastung.
Ab 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € monatlich – für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5. Aber viele Angehörige wissen nicht, wofür sie ihn einsetzen können – oder wie man ihn überhaupt nutzt.
In diesem Beitrag erfährst du: ✔ Was genau der Entlastungsbetrag ist
✔ Welche Leistungen damit bezahlt werden können
✔ Wie du ihn klug kombinierst
✔ Was du beachten musst
✔ Und: Vorlagen für Anträge & Dokumentation
1. Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Er steht jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu – unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Höhe (Stand 2025):
- 131 € pro Monat (zuvor 125 €)
Ziel:
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Förderung der Selbstständigkeit Pflegebedürftiger
- Verbesserung der Lebensqualität im häuslichen Umfeld
2. Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?
Bezugsberechtigt ist die pflegebedürftige Person, nicht der Angehörige direkt.
Aber: In der Praxis wird der Betrag meist von Angehörigen für ihre betreuten Personen organisiert und eingesetzt.
Beispiel: Deine Mutter hat Pflegegrad 2. Du pflegst sie zu Hause. Du kannst den Entlastungsbetrag nutzen, um eine Haushaltshilfe zu beauftragen oder einen Fahrdienst zu organisieren.
3. Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Das ist das Wichtigste: Nur bestimmte Leistungen sind über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Welche das sind, hängt vom Bundesland ab – denn die Genehmigung erfolgt über die jeweiligen Landesverordnungen.
In der Regel abrechenbar:
✔ Haushaltshilfe
- Reinigung der Wohnung
- Wäschewaschen
- Fensterputzen
- Einkaufshilfe
✔ Alltagsbegleitung & Betreuung
- Spazierengehen
- Vorlesen
- Begleitung zu Terminen
- Gesellschaft leisten bei Demenz
✔ Unterstützung im Tagesablauf
- Hilfe beim Kochen
- Begleitung zum Arzt
- Aktivierung & Gespräche
✔ Fahrdienste
- z. B. zur Tagespflege, Physiotherapie oder zum Friseur
✔ Kurzzeitbetreuung
- stundenweise Betreuung bei Abwesenheit der pflegenden Person
Wichtig: In den meisten Bundesländern muss der Anbieter zertifiziert oder anerkannt sein. Es gelten je nach Bundesland eigene Regeln zur Anerkennung von Einzelpersonen, Ehrenamtlichen oder Familienangehörigen.
4. Was geht nicht?
Nicht möglich sind z. B.:
- Pflegeleistungen im engeren Sinn (z. B. Körperpflege)
- Unentgeltliche Hilfe durch Freunde/Familie (wenn nicht anerkannt)
- Rechnungen ohne formelle Leistungsnachweise
- Gutscheine, Barzahlungen
5. Wie wird der Betrag ausgezahlt?
Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. Das bedeutet:
- Du zahlst die Leistung vorerst selbst
- Du reichst Rechnung + Nachweis bei der Pflegekasse ein
- Die Kasse erstattet bis 131 € pro Monat (auch rückwirkend)
Tipp: Wenn du den Betrag mehrere Monate lang nicht nutzt, kannst du ihn ansammeln – aber nur bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach verfällt er!
6. Konkrete Ideen zur Nutzung – 10 Beispiele aus dem Pflegealltag
|
Idee |
Beispiel |
|
Haushaltshilfe |
Reinigungskraft 1x pro Woche à 33 € |
|
Einkaufsbegleitung |
Betreuungsdienst holt die Person ab & hilft beim Einkauf |
|
Aktivierung bei Demenz |
Vorlesen, Malen, Gesellschaftsspiele mit geschulter Betreuungskraft |
|
Fahrdienst |
Fahrt zur Tagespflege oder Physiotherapie |
|
Alltagserleichterung |
Begleitung bei Terminen, Apothekengänge |
|
Nachbarschaftshilfe |
Anerkannte ehrenamtliche Helferin zum Spazierengehen |
|
Betreuung bei Abwesenheit |
Stundenweise Betreuung während du Arzttermine wahrnimmst |
|
Gartenpflege |
Hilfe durch anerkannten Anbieter im Frühling/Sommer |
|
Spaziergänge & Unterhaltung |
wöchentliche Begleitung durch Seniorenbegleiterin |
|
Haushalt organisieren |
Wäschepflege oder Einkäufe durch anerkannten Dienst |
7. So beantragst du den Entlastungsbetrag – Schritt für Schritt
- Kläre den Pflegegrad (mind. 1)
- Finde einen anerkannten Anbieter in deinem Bundesland
- Lass dir die Leistung bestätigen und eine Rechnung ausstellen
- Reiche Rechnung + Leistungsnachweis bei der Pflegekasse ein
- Erhalte Rückerstattung bis 131 € monatlich
Tipp: Viele Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Das spart dir den Papierkram.
8. Der Entlastungsbetrag in Kombination mit anderen Leistungen
Du kannst den Entlastungsbetrag mit anderen Pflegeleistungen kombinieren – z. B.:
- Verhinderungspflege (Vertretung bei Krankheit/Urlaub)
- Tagespflege
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
Er ist immer zusätzlich – also ein echtes Plus!
9. Fazit: Hol dir deine Entlastung – sie steht dir zu!
Viele Angehörige verzichten unbewusst auf diesen Betrag – aus Unsicherheit, Unwissen oder Zeitmangel. Dabei ist der Entlastungsbetrag ein echter Helfer im Alltag.
Er sorgt für mehr Entlastung, mehr Unterstützung, mehr Lebensqualität – für dich und die Person, die du pflegst.
Nutze ihn! Und wenn du Unterstützung brauchst – PflegePur hilft dir weiter.
Nächste Schritte:
- Pflegegrad prüfen
- Anbieter finden
- Betrag einfordern
- Pflegealltag erleichtern
Du pflegst. Wir stärken dich.