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§5 SGB XI Prävention: Was Pflegeberater ab 2026 wissen müssen

Gesundheit & Prävention 20.02.2026
§5 SGB XI Prävention: Was Pflegeberater ab 2026 wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das BEEP-Gesetz – und mit ihm eine wichtige Neuerung für die Pflegeberatung: §5 SGB XI ermöglicht es, Präventionsempfehlungen strukturiert in den §37.3-Beratungsbesuch zu integrieren. Was das konkret bedeutet, welche 6 Kategorien es gibt und wie die Dokumentation rechtssicher funktioniert.

Seit dem 1. Januar 2026 ist das BEEP-Gesetz in Kraft – und mit ihm eine wichtige Neuerung für die Pflegeberatung: §5 SGB XI verpflichtet Pflegekassen, Pflegebedürftige im häuslichen Bereich aktiv beim Zugang zu verhaltens­bezogener Prävention zu unterstützen. Was das für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater konkret bedeutet – und wie der PflegePur Navigator dabei hilft.

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Wie der Dokumentations-Workflow in der Praxis funktioniert – 5 Schritte vom Gespräch bis zum PDF-Nachweis.
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⚖️ In Kraft seit BEEP-Gesetz BGBl. I Nr. 371 · 01.01.2026
🌱 Betrifft §5 SGB XI Prävention Pflegeberatung · §37.3 · §7c

Was ist das BEEP-Gesetz?

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde am 6. November 2025 verabschiedet, vom Bundesrat am 19. Dezember 2025 gebilligt und trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Es umfasst eine Vielzahl von Änderungen im SGB XI – von vereinfachten Antragsprozessen bis hin zu neuen Präventionsbefugnissen.

Eine der praxisrelevantesten Änderungen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater betrifft §5 SGB XI: die systematische Einbindung von Präventionsempfehlungen in die Pflegeberatung.

BEEP im Überblick: Die wichtigsten Zahlen

📅 In Kraft 1. Januar 2026
📄 Fundstelle BGBl. I Nr. 371 vom 29.12.2025
🎯 Kernziel §5 Präventionsempfehlungen in die Pflegeberatung integrieren
👥 Betroffen Pflegeberater:innen, §7c-Beratung, §37.3-Beratungsbesuche

§5 SGB XI neu: Was genau hat sich geändert?

Der neu gefasste §5 SGB XI verpflichtet Pflegekassen, Pflegebedürftige mit häuslicher Pflege aktiv beim Zugang zu verhaltens­bezogener Prävention nach §20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V zu unterstützen. Das klingt technisch – bedeutet in der Praxis aber Folgendes:

Was das konkret bedeutet: Im Rahmen von §7c-Pflegeberatung, §36-Sachleistungen und insbesondere im §37 Abs. 3 Beratungsbesuch können Beraterinnen und Berater künftig strukturierte Präventionsempfehlungen aussprechen. Die Pflegekasse unterstützt den Zugang zu entsprechenden Kursen.

Wichtig: Das BEEP schafft hier eine Ermöglichung, keine absolute Verpflichtung für einzelne Beraterinnen. Der Gesetzestext nutzt bewusst „können“ – aber die Pflegekassen sind ihrerseits verpflichtet, diesen Zugang zu unterstützen. Für professionelle Pflegeberatung gehört die Präventionsempfehlung damit künftig zum Standard.

6 Kategorien: Was Präventionsempfehlungen umfassen

Verhaltens­bezogene Prävention nach §20 SGB V umfasst Kurse und Maßnahmen in sechs Bereichen, die für Pflegebedürftige besonders relevant sind:

🏃
Bewegung & Sport

Körperliche Aktivität, Mobilität, Kraft und Ausdauer. Beispiele: Wassergymnastik, Yoga, Nordic Walking, Seniorensport.

🥗
Ernährung

Gesunde Ernährung, Mangelernährung vorbeugen, Gewichtsmanagement. Beispiele: Ernährungsberatung, Kochkurs für Senioren, Diabetes-Küche.

🛡️
Sturzprävention

Sturzrisiko senken, Balance und Koordination verbessern. Beispiele: Balancetraining, Otago-Programm, Wohnraumanpassung.

🧠
Kognition & Demenz

Geistig fit bleiben, Gedächtnis trainieren, Demenz vorbeugen. Beispiele: Gedächtnistraining, Computerkurs, Lesen & Schreiben.

🤝
Soziales & Einsamkeit

Sozialen Kontakt fördern, Einsamkeit entgegenwirken. Beispiele: Seniorentreff, Ehrenamt, Selbsthilfegruppe.

🧘
Stressbewältigung

Psychische Gesundheit, Entspannung, Überlastung vorbeugen. Beispiele: Achtsamkeit, Autogenes Training, Angehörigenschulung.

Was bedeutet das im §37.3-Gespräch konkret?

Der §37 Abs. 3 Beratungsbesuch findet halbjährlich statt – bei Pflegegrad 4 und 5 kann er auf Wunsch quartalsweise erfolgen (ebenfalls eine BEEP-Änderung). Dieser Besuch ist der natürliche Ort, an dem die Präventionsempfehlung stattfindet.

In der Praxis bedeutet das einen neuen Schritt im Beratungsgespräch:

  1. Bedarfsermittlung: Gibt es Bereiche, in denen Prävention sinnvoll wäre? (Sturzrisiko, Einsamkeit, ernährungsbedingte Risiken etc.)
  2. Kategorie wählen: Welche der 6 Kategorien passt zum Klienten?
  3. Kurs empfehlen: Konkreten Kurs oder Maßnahme nennen und erläutern.
  4. Empfehlung dokumentieren: DSGVO-konform in der Klientenakte festhalten.
  5. Status tracken: Beim nächsten Besuch: Wurde die Empfehlung angenommen?
💡 Wie dieser Workflow in der Praxis aussieht – mit Praxisbeispiel, Vorher/Nachher-Vergleich und PDF-Export – zeigen wir in Teil 2: Der komplette Dokumentations-Workflow →

Digitale Dokumentation mit dem PflegePur Navigator

Das neue §5-Prävention-Modul im PflegePur Navigator wurde genau für diesen Ablauf entwickelt. Es ist direkt mit dem §37.3-Protokoll, der digitalen Pflegemappe und dem Fristkalender verknüpft.

🌱 §5-Prävention-Modul im Überblick

6 Kategorien

Bewegung, Ernährung, Sturzprävention, Kognition, Soziales, Stressbewältigung – mit Kurslisten je Kategorie.

Status-Tracking

Empfohlen · Angenommen · Offen – auf einen Blick für jeden Klienten sichtbar.

Verwandte Module

Direkt verknüpft mit §37.3-Protokoll, Pflegemappe, Fristkalender und DiPA §78a.

E2E-verschlüsselt

Alle Empfehlungen und Notizen AES-256-GCM verschlüsselt. DSGVO-konform, deutsche Server.

Weitere BEEP-Änderungen für Pflegeberater

§5 Prävention ist nicht die einzige relevante Änderung des BEEP für professionelle Pflegeberatung. Hier ein Überblick der weiteren relevanten Neuerungen:

⏱️ Entscheidungsfristen §18 SGB XI

Pflegekassen müssen nun innerhalb von 25 Werktagen entscheiden. Bei Überschreitung: 70 €/Woche Verzögerungsgeld.

📅 §37.3 Beratungsbesuche

Halbjährlich für alle Pflegegrade. PG 4 und 5 können auf Wunsch quartalsweise beraten werden.

🏠 Verhinderungspflege

Rückwirkende Geltendmachung jetzt bis zu 1 Jahr möglich – relevant für die Budgetberatung.

📱 DiPA §78a SGB XI

Vereinfachtes Anerkennungsverfahren für digitale Pflegeanwendungen. Leistungsanspruch 70 €/Monat.

Häufige Fragen zu §5 Prävention im Beratungsalltag

Muss ich als Berater:in bei jedem §37.3-Besuch eine Präventionsempfehlung aussprechen?

Nein – das BEEP schafft eine Möglichkeit, keine absolute Pflicht für jedes Gespräch. Die Pflegekasse ist verpflichtet, den Zugang zu unterstützen. Ob eine Empfehlung sinnvoll ist, liegt im fachlichen Ermessen der beratenden Person.

Bezahlt die Pflegekasse die Präventionskurse?

Die Finanzierung läuft über die Krankenkasse (§20 SGB V), nicht über die Pflegekasse direkt. Viele Kassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse mit 80–100 % der Kurskosten. Klienten sollten Kurse vorab von ihrer Kasse bestätigen lassen.

Wie dokumentiere ich die Präventionsempfehlung rechtssicher?

Die Empfehlung sollte in der Klientenakte festgehalten werden: Datum, Kategorie, empfohlene Maßnahme und ob der Klient die Empfehlung angenommen hat. Der PflegePur Navigator übernimmt diese Dokumentation automatisch im Rahmen des §37.3-Protokolls.

Gilt §5 Prävention auch für Pflegekassen-eigene Beratungsstellen?

Ja – die Pflicht der Pflegekassen, den Zugang zu unterstützen, gilt kassenintern wie extern. Für unabhängige Pflegeberater:innen nach §7a SGB XI gilt die Empfehlung als Teil des Beratungsauftrags.

§5 Prävention jetzt digital dokumentieren

Das §5-Prävention-Modul ist Teil des PflegePur Navigator Business – ab 29 €/Monat (Endpreis, umsatzsteuerbefreit gem. § 19 UStG). 14 Tage kostenlos testen.


Quellen:
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), BGBl. I Nr. 371, 29.12.2025
§5 SGB XI in der Fassung ab 01.01.2026
§20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V – Verhaltensbezogene Prävention
§37 Abs. 3 SGB XI – Beratungsbesuche in der häuslichen Pflege

📋 Weiterlesen: Der Praxis-Workflow

Wie dokumentiert man §5 Prävention im Beratungsalltag? Unser Praxis-Artikel zeigt den kompletten 5-Schritte-Workflow – vom Gespräch über die §37.3-Verknüpfung bis zum PDF-Nachweis. Mit Praxisbeispiel und FAQ.

Teil 2 lesen: Dokumentations-Workflow →

📰 Die Einführung des §5-Prävention-Moduls haben wir am 20. Februar 2026 als Pressemitteilung veröffentlicht. → Pressemitteilung auf openPR lesen


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