Vollstationäre Pflege im Heim: Was sie kostet und leistet

Die Heimangebote für Pflegebedürftige, die auf vollstationäre Versorgung angewiesen sind, sind vielfältig. Welche Heimarten gibt es? Welche Kosten werden übernommen? Was ist bei der Heimauswahl zu beachten?


Auf einen Blick

Wie viel die Pflegeversicherung bezahlt, hängt vom Pflegegrad ab.

Heime bieten oft verschiedene Unterkünfte – von kleinen Wohnungen bis zu Einzel- oder Doppelzimmern.

Die Pflegekassen informieren zu Heimen in der Region.

Angebote und Preise von Heimen sollten vor der Wahl verglichen werden.

Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil sind bei stationärer Pflege weitere Kosten selbst zu tragen.

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zum Beispiel zu Hause wohnen.


Definition

Pflege im Heim: was ist eine vollstationäre Versorgung?

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Pflege in einem Heim infrage kommt. So können zum Beispiel die Beeinträchtigungen der oder des Pflegebedürftigen so stark sein, dass eine Betreuung zu Hause kaum mehr machbar ist. Oder es fehlen pflegende Angehörige, die ein Leben in häuslicher Umgebung ermöglichen.

Die heutigen Möglichkeiten bei einer Unterbringung im Heim sind vielfältig und lassen den Betroffenen auch Raum für persönliche Bedürfnisse.


Vollstationäre Pflege: was zahlt die Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt bei einer vollstationären Versorgung pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen.

Einen Überblick über die Zuschüsse der Pflegeversicherung bei der vollstationären Pflege erhalten Sie bei Klick auf den nachstehenden Button.


Kosten

Vollstationäre Versorgung: welche Kosten sind nicht abgedeckt?

Werden die Kosten für eine vollstationäre Pflege nicht vollständig durch die Pflegeversicherung gedeckt, müssen Pflegebedürftige einen Eigenanteil zahlen. Seit 2017 ist dieser Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 bei vollstationären Pflegeeinrichtung einheitlich. Das heißt, Betroffene im Pflegegrad 5 zahlen für die Pflege genauso viel zu wie Betroffene im Pflegegrad 2. Wie hoch der Eigenanteil dann tatsächlich ausfällt, hängt vom gewählten Heim ab.

Über den pflegebedingten Eigenanteil hinaus fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen aber noch weitere Kosten an: Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung. Heime können zudem Investitionskosten berechnen. Dabei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können. Auch besondere Komfort- und Zusatzleistungen müssen die Pflegebedürftigen selbst bezahlen.

Wichtig zu wissen: Die Kosten für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege sowie Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen können je nach Heim sehr unterschiedlich ausfallen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich daher bei der Heimauswahl genau über die Preise und Leistungen informieren und verschiedene Angebote vergleichen.


Mehr als Pflege: welche Arten von Heimen gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Heimen: das Altenwohnheim, das Altenheim und das Pflegeheim. Viele Einrichtungen sind heute eine Kombination aus allen drei Arten. Hinzu kommen Hospize für Schwerstkranke und Sterbende.

Altenwohnheim

In Altenwohnheimen leben Pflegebedürftige vergleichsweise eigenständig in kleinen Wohnungen mit eigener Küche. Essen kann man auch in Gesellschaft der anderen Bewohnerinnen und Bewohner.

Altenheim

In Altenheimen leben ältere Menschen, die ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen können. Sie werden hier pflegerisch betreut und hauswirtschaftlich unterstützt. Auch in Altenheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner oft in getrennten kleinen Wohnungen oder Apartments.

Pflegeheim

Pflegeheime bieten in der Regel Einzel- oder Doppelzimmer. Oft können einige eigene Möbel mitgebracht werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden umfassend versorgt und betreut, sowohl pflegerisch als auch hauswirtschaftlich.

Hospiz

Hospize sind spezialisierte Pflegeeinrichtungen für Schwerstkranke und Sterbende. Diese Einrichtungen sind besonders auf eine palliative, also eine lindernde Versorgung ausgerichtet, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist.


Vollstationäre Pflege: wie finde ich Heime in meiner Region?

Wenn Sie sich einen Überblick über zugelassene Heime verschaffen möchten, können Sie dafür von den Pflegekassen zur Verfügung gestellte Internetseiten nutzen: zum Beispiel pflegelotse.de oder pflege-navigator.de.


Wer sichert die medizinische Versorgung in Heimen?

Die medizinische Versorgung in Pflegeheimen ist genauso sichergestellt wie zum Beispiel bei Versicherten, die zu Hause wohnen. Die Verantwortung dafür tragen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Auch Heimbewohnerinnen und -bewohner haben das Recht auf freie Arztwahl. Bei der Auswahl des Heims sollten die Betroffenen auf die dort gebotene haus-, fach- und zahnärztliche Versorgung achten.

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Kooperationsverträge mit Haus-, Fach- und Zahnärzten abzuschließen. Dabei können sie bei Bedarf eine Vermittlung durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung in Anspruch nehmen. Zudem müssen sie den Pflegekassen mitteilen, wie sie die haus-, fach- und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung organisiert haben. Informationen umfassen unter anderem:

  • Abschlüsse und Inhalte von Kooperationsverträgen
  • die Einbindung der Pflegeeinrichtung in Ärztenetze
  • Vereinbarungen mit Apotheken
  • die Häufigkeit der ärztlichen Visiten
  • Angaben zur ärztlichen Rufbereitschaft und Versorgung, insbesondere nach 22 Uhr und an Wochenenden
  • Angaben zur Zusammenarbeit mit einem Hospiz- und Palliativdienst

Die Pflegekassen müssen dafür sorgen, dass diese Informationen in den Heimen, im Internet und auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Informationen müssen verständlich, übersichtlich und vergleichbar gestaltet sein.


Können Heime eine Ärztin oder einen Arzt beschäftigen?

Heime können eine Ärztin oder einen Arzt anstellen, wenn das Heim zuvor erfolglos versucht hat, einen Kooperationsvertrag mit niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten zu schließen.

Für die Anstellung bedarf das Pflegeheim einer Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss, der außerdem die Anstellung genehmigen muss. Die angestellte Ärztin oder der angestellte Arzt muss im Arztregister eingetragen und soll geriatrisch aus- oder fortgebildet sein.

Außerdem ist es auch möglich, dass eine Ärztin oder ein Arzt bei mehreren Pflegeeinrichtungen angestellt ist. In diesem Fall muss die Ärztin oder der Arzt selbst durch den Zulassungsausschuss ermächtigt werden. Die Aufwendungen dafür dürfen nicht in die Pflegesätze des Heims einfließen.


Pflegebedürftig: zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Heimen

Alle Pflegebedürftigen haben seit dem 1. Januar 2017 einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in voll- und teilstationären Einrichtungen. Diese zusätzliche Betreuung und Aktivierung gehen über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinaus.

Durch die zusätzlichen Leistungen können die Betroffenen mehr Zuwendung erhalten, sich mehr mit anderen Menschen austauschen und besser am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen. Die Kosten hierfür werden im vollen Umfang von der Pflegeversicherung getragen, indem das Personal dafür – die zusätzlichen Betreuungskräfte – finanziert wird.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Referat 524 „Nationales Gesundheitsportal“ (21.08.2020), https://gesund.bund.de/vollstationaere-pflege-im-heim (Stand: 11.09.2021)