Pflegeversicherung - Hilfe für pflegende Angehörige

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause versorgt, kann Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Doch wie genau unterstützt die Versicherung pflegende Angehörige? Und mit welchen finanziellen und sozialen Hilfen können Pflegende rechnen?


Auf einen Blick

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, können Pflegegeld beantragen und es zum Beispiel an pflegende Angehörige weitergeben.

Wer Angehörige ab Pflegegrad 2 zu Hause betreut, ist unter bestimmten Bedingungen renten-, arbeitslosen- und unfallversichert.

Wenn pflegende Angehörige erkranken oder Erholung brauchen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Vertretung bis zu den gesetzlich vorgesehenen Höchstbeträgen.

Für Angehörige oder Ehrenamtliche gibt es kostenlose Pflegekurse.

Es gibt Beratungsbesuche von professionellen Pflegediensten, je nach Pflegegrad und Pflegesituation.


Ziel der Pflegeversicherung: Pflegende Angehörige unterstützen

Einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, kann eine anstrengende und belastende Aufgabe sein. Pflegende Angehörige sollen daher so gut wie möglich unterstützt und ihre Leistung anerkannt werden. Ihre soziale Absicherung und die konkreten Hilfen, die die Pflegeversicherung bietet, unterscheiden sich je nach Situation. Der Umfang der Unterstützung hängt vor allem davon ab, wie groß die Hilfsbedürftigkeit ist und wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt.


Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld richtet sich nicht direkt an pflegende Angehörige, sie werden jedoch oft damit unterstützt. Die oder der Pflegebedürftige kann es beantragen, um damit die notwendige Pflege selbst sicherzustellen. Wenn dabei ganz oder teilweise auf die Hilfe eines professionellen Pflegedienstes verzichtet wird, kümmern sich häufig Angehörige um die Pflege.

Viele Menschen, die von Verwandten, Freunden oder Bekannten betreut oder unterstützt werden, geben das Pflegegeld als Anerkennung an die Pflegenden weiter. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Wichtig zu wissen: Der Pflegegeld-Antrag muss bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen gestellt werden. Der monatliche Betrag ist für die Sicherstellung der Pflege zu Hause gedacht. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.


Wann sind pflegende Angehörige sozialversichert?

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen und hierfür mindestens zehn Wochenstunden aufwenden, die regelmäßig auf zwei oder mehr Tage verteilt sind.

Pflegen Sie also einen nahestehenden Menschen und treffen diese Bedingungen zu, dann gelten Sie als „Pflegeperson“ im Sinne der Pflegeversicherung. Sie sind dann gesetzlich renten-, arbeitslosen- und unfallversichert.

Wichtig zu wissen: Die Pflegeversicherung übernimmt dabei die Beiträge zur Rentenversicherung, sofern man nicht gleichzeitig mehr als 30 Wochenstunden berufstätig ist. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der betreuten Person und deren Pflegesituation.

Für Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen oder den Bezug von Arbeitslosengeld unterbrechen, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet: Die Pflegepersonen verlieren nicht den Versicherungsschutz und haben damit – sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen – Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, falls ein nahtloser Einstieg in eine neue Beschäftigung nach Ende der Pflegetätigkeit nicht gelingt.

Pflegepersonen sind gesetzlich renten-, arbeitslosen- und unfallversichert.

Pflegende Angehörige, die die Kriterien als Pflegeperson erfüllen, sind darüber hinaus beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Die Versicherung umfasst neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen in den verschiedenen Bereichen, die im Pflegeversicherungsrecht benannt sind. Ebenso sind mögliche Hin- und Rückwege versichert, wenn die Pflegeperson und die oder der Pflegebedürftige nicht in einem Haushalt leben.


Pflege von Angehörigen: Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?

Werden pflegende Angehörige krank oder benötigen Erholung, übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Vertretung.

Diese sogenannte Verhinderungspflege können Pflegepersonen in Anspruch nehmen, wenn sie seit mindestens sechs Monaten die Pflege übernommen haben. Die Pflegekasse trägt die Kosten für die Vertretung für maximal sechs Wochen im Jahr. In dieser Zeit erhält die oder der Pflegebedürftige weiterhin die Hälfte des ansonsten ausgezahlten Pflegegeldes. Die Pflegeversicherung übernimmt zudem weiterhin die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Pflegeperson.

Werden pflegende Angehörige krank, übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Vertretung.

Die Verhinderungspflege kann auch bei stundenweiser Verhinderung beantragt werden, zum Beispiel bei regelmäßigen Terminen der Pflegeperson. Andere Möglichkeiten, um pflegende Angehörige zu entlasten oder sie zu vertreten, bieten die teilstationäre Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege.


Alternative zu Pflegekräften: Was leisten Pflegekurse?

Anders als professionelle Pflegekräfte haben viele Menschen, die einen Angehörigen pflegen, zunächst weder praktische Erfahrung noch Fachwissen. Kostenlose Pflegekurse, für die die Pflegekassen sorgen müssen, sollen sie bei ihrer Aufgabe unterstützen. Die Kurse werden nicht immer direkt von der Pflegeversicherung angeboten, sondern oft in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Volkshochschulen oder Bildungsvereinen umgesetzt.

Pflegekurse vermitteln nicht nur praktische Fähigkeiten und Informationen zu Hygiene und Gesundheit, sondern auch Wissen zu Sozialleistungen oder zum Betreuungsrecht. Angehörige lernen zum Beispiel nützliche Handgriffe oder sie üben, beim Heben und Tragen den eigenen Rücken zu schonen. Auch die Auseinandersetzung mit möglicher Überlastung, der Umgang mit Leid, Wut oder dem Tod können Bestandteil der Kurse sein. Neben allgemeinen Kursen gibt es spezielle Angebote, etwa zum Thema Demenz. Pflegekurse bieten zudem die Chance, sich mit anderen pflegenden Angehörigen auszutauschen.

Ihre Pflegekasse gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Pflegekurse es in Ihrer Nähe gibt. Wenn gewünscht, sind auch individuelle Schulungen in der Wohnung der oder des Pflegebedürftigen möglich.


Pflegedienst: Was sind Beratungsbesuche?

Regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige gut versorgt bleiben und die Pflegenden alle Informationen haben, die sie benötigen. Eine Pflegefachkraft berät dabei zum Beispiel zu Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassungen oder Anträgen auf eine Veränderung des Pflegegrads. Die Kosten hierfür trägt die Pflegeversicherung.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, diese Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen, und zwar:
– alle sechs Monate bei Pflegegrad 2 und 3
– alle drei Monate bei Pflegegrad 4 und 5

Wer mit dem Pflegegrad 1 zugeordnet ist oder nicht ausschließlich Pflegegeld in Anspruch nimmt, darf alle sechs Monate einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Referat 524 „Nationales Gesundheitsportal“ (21.08.2020), https://gesund.bund.de/unterstuetzung-fuer-pflegende-angehoerige (Stand: 11.09.2021)