131 € pro Monat — und die meisten Familien schöpfen den §45b-Entlastungsbetrag nicht vollständig aus. Wofür das Geld genutzt werden darf, wie der Nachweis funktioniert, was bei Verfall passiert und wie die kostenlose App zuhause.pflegepur.com den Überblick übernimmt.
Jeden Monat stehen pflegenden Angehörigen 131 Euro zu — und niemand muss sie beantragen. Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist seit 2017 gesetzlich verankert, seit 2021 auf 131 € erhöht und gilt ab Pflegegrad 1. Trotzdem schöpfen laut Pflegereport 2024 über 60 % der anspruchsberechtigten Familien das Budget nicht vollständig aus.
Der Grund ist fast immer derselbe: fehlender Überblick. Wer hat wann was abgerechnet? Wie viel ist noch übrig? Wann verfällt das Guthaben? Dieser Artikel beantwortet diese Fragen — und zeigt, wie pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag mit einem einfachen digitalen Werkzeug vollständig ausschöpfen.
💶 Dieser Artikel
§45b Entlastungsbetrag 2026
Verwendung · Nachweis · Verfall · Budgetverwaltung
📋 Für wen?
Pflegende Angehörige · Familien mit PG 1–5
Pflegeberater:innen · Pflegekräfte
Was ist der §45b Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung der Pflegekasse — kein Bargeld, sondern ein monatliches Guthaben das für anerkannte Leistungen eingesetzt werden kann. Er wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern erst nach Vorlage eines Belegs durch den Anbieter bei der Pflegekasse abgerechnet.
Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Viele Familien kennen nur einen Bruchteil der förderfähigen Leistungen. §45b SGB XI ist bewusst weit gefasst — förderfähig sind alle nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das umfasst mehr als die meisten denken:
| Leistungsart |
Beispiele |
| 🤝 Betreuungsangebote |
Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, Einzelbetreuung zuhause |
| 🏠 Hauswirtschaftliche Hilfen |
Putzhilfe, Einkaufsdienst, Wäschepflege — durch anerkannte Anbieter |
| ☀️ Tages- und Nachtpflege |
Teilstationäre Betreuung — Fahrtkosten teils inklusive |
| 🔄 Verhinderungspflege |
§45b kann anteilig für Verhinderungspflege eingesetzt werden |
| 🏥 Anerkannte Nachbarschaftshelfer |
§45a-anerkannte Alltagshelfer — günstiger Stundensatz, breite Verfügbarkeit |
⚠️ Wichtig: Anerkannte Anbieter
Der Entlastungsbetrag kann nur bei Anbietern eingesetzt werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Nicht jeder Pflegedienst und nicht jede Putzhilfe ist automatisch anerkannt. Die Anerkennungsliste liegt beim jeweiligen Bundesland oder bei der Pflegekasse.
Das Verfall-Problem: Wann geht Geld verloren?
Das ist die häufigste und vermeidbarste Ursache für nicht ausgeschöpfte Budgets: Der §45b-Entlastungsbetrag sammelt sich an — nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr verfallen nicht sofort. Sie können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerechnet werden. Danach verfallen sie endgültig.
2025
Budget aus 2025 (max. 1.572 €)
Nicht genutztes Budget aus 2025 kann noch bis 30. Juni 2026 abgerechnet werden.
2026
Budget aus 2026 (max. 1.572 €)
Nicht genutztes Budget aus 2026 kann noch bis 30. Juni 2027 abgerechnet werden.
⚠️
Verfall nach dem 30. Juni des Folgejahres
Was bis dahin nicht abgerechnet ist, verfällt endgültig. Keine Ausnahmen, keine Kulanzlösung der Pflegekassen.
💡 Praxisbeispiel: Was ohne Überblick passiert
Familie Müller nutzt seit Januar 2025 eine Alltagsbegleiterin (80 €/Monat). Im Juli 2026 fällt ihnen auf, dass sie das Restbudget aus 2025 nicht vollständig abgerechnet haben — die Frist (30. Juni 2026) ist abgelaufen, über 600 € sind verfallen. Ohne laufende Buchungshistorie wussten sie nicht, wie viel noch offen war.
Wie funktioniert der Nachweis?
Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt. Der Ablauf ist immer derselbe: Der anerkannte Anbieter erbringt die Leistung, stellt eine Rechnung aus, und die Familie reicht diese bei der Pflegekasse ein — oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.
| Schritt |
Was zu tun ist |
| 1. Anbieter wählen |
Nur landesrechtlich anerkannte Anbieter — Anerkennungsliste bei der Pflegekasse erfragen |
| 2. Leistung dokumentieren |
Datum, Art der Leistung, Dauer, Betrag — am besten laufend festhalten |
| 3. Rechnung einreichen |
Original-Rechnung des Anbieters + Zahlungsnachweis an die Pflegekasse |
| 4. Erstattung erhalten |
Pflegekasse erstattet bis zu 131 €/Monat — direkt auf das Konto |
Das Überblick-Problem lösen: zuhause.pflegepur.com
Der häufigste Grund für verfallene Budgets ist kein Desinteresse — es ist fehlende Struktur. Wer im Pflegealltag steckt, hat keine Zeit für Tabellen und Ordner. Genau dafür haben wir zuhause.pflegepur.com gebaut.
🌱 Was die App für Angehörige übernimmt:
💶 Budget-Übersicht
Verfügbares Guthaben, Buchungshistorie, wie viel noch im Quartal übrig ist
⏰ Verfall-Warnung
Erinnerung bevor Guthaben verfällt — rechtzeitig handeln statt nachher ärgern
📋 Nachweis-Dokumentation
Buchungen mit Betrag, Anbieter und Datum — immer griffbereit für die Kasse
✓ Komplett kostenlos
Kein App-Store · kein Download · E2E-verschlüsselt · Deutsche Server
Zusätzlich zum §45b-Budget enthält zuhause.pflegepur.com weitere Alltagshelfer für pflegende Familien:
💊
Medikamente
Einnahme-Tracking und Erinnerungen für alle Pflegemittel
📖
Pflegetagebuch
Täglich dokumentieren — wichtig für den MD-Termin und Pflegegraderhöhung
🆘
Notfall-QR
Medikamente, Allergien, Kontakte — als QR-Code immer parat
🌿
§5 Prävention
BEEP 2026 — täglich 6 Präventionsbereiche dokumentieren
Häufige Fragen zum §45b Entlastungsbetrag
▸ Kann ich den Entlastungsbetrag auch für Privatpersonen nutzen?
Grundsätzlich nein — der Entlastungsbetrag ist für anerkannte Anbieter vorgesehen. In einigen Bundesländern können auch §45a-anerkannte Alltagshelfer (Nachbarschaftshelfer) abgerechnet werden. Wer die Pflege durch eine private Person organisieren möchte, kann den Entlastungsbetrag nicht direkt dafür nutzen — muss aber die Privatperson nicht anmelden. Wichtig: Immer bei der Pflegekasse nachfragen welche Anbieter in Ihrem Bundesland anerkannt sind.
▸ Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja — der §45b-Entlastungsbetrag gilt ausdrücklich ab Pflegegrad 1. Das ist ein häufiges Missverständnis: Viele Familien denken, bei Pflegegrad 1 gäbe es kaum Leistungen. Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat steht aber allen fünf Pflegegraden zu. Bei PG 1 ist er sogar oft die einzige nennenswerte Kassenleistung — umso wichtiger ihn vollständig zu nutzen.
▸ Kann ich nicht genutztes Budget ansparen?
Ja — der Entlastungsbetrag sammelt sich innerhalb eines Kalenderjahres an. Nicht genutztes Budget aus einem Kalenderjahr kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerechnet werden. Wer also 2025 kaum Leistungen genutzt hat, kann das angesammelte Budget bis 30. Juni 2026 noch vollständig einsetzen. Was danach nicht abgerechnet ist, verfällt endgültig.
▸ Kann ich §45b mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja — der Entlastungsbetrag ist zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen. Er kann parallel zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt werden. Außerdem kann er anteilig zur Aufstockung der Verhinderungspflege eingesetzt werden (bis zu 50 % des §45b-Budgets, also max. 786 €/Jahr).
Fazit: 131 € pro Monat — jeden Monat
Der §45b-Entlastungsbetrag ist eine der wenigen Pflegeleistungen, die wirklich unkompliziert in Anspruch genommen werden können — wenn man den Überblick hat. Kein Antrag, kein Pflegegrad über 1 nötig, breite Verwendungsmöglichkeiten.
Das einzige was viele Familien davon abhält, ist fehlende Struktur im Pflegealltag. Ein einfaches Buchungssystem reicht aus um sicherzustellen, dass kein Guthaben verfällt und die Nachweise für die Pflegekasse immer parat sind.
🌱 §45b-Budget jetzt im Blick behalten
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Weiterführend:
Entlastungsbetrag-Planer — interaktiv berechnen
Alle Pflegeleistungen nach Pflegegrad berechnen
PflegePur Zuhause — App für pflegende Angehörige
Quellen:
§45b SGB XI — Entlastungsbetrag
§45a SGB XI — Angebote zur Unterstützung im Alltag
GKV-Spitzenverband: Pflegereport 2024
Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeleistungen 2026