Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf insgesamt 11 Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, auch U- und J-Untersuchungen genannt, um mögliche Erkrankungen und Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. Was Schwerpunkte der Untersuchungen sind, lesen Sie hier.


Auf einen Blick

Bei den U-Untersuchungen überprüft die Ärztin oder der Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand und die altersgerechte Entwicklung des Kindes.

Es ist wichtig, die vorgegebenen Zeiträume für die Untersuchungen einzuhalten, um eventuelle Auffälligkeiten in der Entwicklung und Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder chronischen Krankheiten.

Die Ergebnisse der U-Untersuchungen werden im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert.

Um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie Karies zu erkennen, sind zudem zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen.

In einigen Bundesländern sind die Früherkennungsuntersuchungen verpflichtend oder es besteht ein verbindliches Einlade- und Meldewesen.


Was passiert bei den U-Untersuchungen?

Bei den U- und J-Untersuchungen untersucht die Ärztin oder der Arzt, ob Hinweise auf bestimmte Erkrankungen vorliegen, und überprüft den allgemeinen Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung des Kindes. So ist es möglich, Krankheiten, Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen und Behandlungen und gezielte Förderungen in die Wege zu leiten.

Hierfür untersuchen die Ärztinnen und Ärzte beispielsweise, ob

  • sich der Körper altersgerecht entwickelt
  • bestimmte Erkrankungen vorliegen
  • die geistige Entwicklung, die Sprachentwicklung sowie die sozialen und emotionalen Fähigkeiten des Kinds altersgemäß entwickelt sind und wie sich die Beziehung zwischen Kind und Eltern gestaltet
  • besondere individuelle Belastungen oder erhöhte gesundheitliche Risiken vorliegen. Dazu informieren sie außerdem über Präventionsmaßnahmen und weitergehende Hilfsangebote.
  • bei Jugendlichen Auffälligkeiten in der gesundheitlichen oder schulischen Entwicklung oder gesundheitsgefährdendes Verhalten vorliegen, zum Beispiel Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum

Wenn die Ärztinnen und Ärzte Auffälligkeiten feststellen, beraten sie zum weiteren Vorgehen und verweisen gegebenenfalls an Spezialisten für eine weitergehende Diagnostik und Therapie. Sie beraten zudem zu Impfungen und überprüfen, ob der Impfstatus vollständig ist.

Die Untersuchungstermine können von Betreuungspersonen genutzt werden, um Fragen zu der Entwicklung des Kindes zu stellen und Schwierigkeiten – beispielsweise zum Medienkonsum, der Ernährung oder Erziehung – anzusprechen. Die Ärztin oder der Arzt vermittelt gegebenenfalls den Kontakt zu weiteren Beratungsstellen.


Warum ist es für die Termine wichtig bestimmte Zeiträume einzuhalten?

Für alle Gesundheitsuntersuchungen sind genaue Zeiträume vorgegeben, wann sie stattfinden sollen.

Aus gutem Grund: Von der Geburt bis ins Jugendalter durchläuft jedes Kind eine Vielzahl von Entwicklungsschritten. Beispielsweise machen sie im Kita- und Vorschulalter wichtige Entwicklungen beim Sprechen, in der Motorik und im Umgang mit Gleichaltrigen durch. Eventuelle Auffälligkeiten in der Entwicklung und auch Krankheiten lassen sich nur gut therapieren oder korrigieren, wenn sie innerhalb einer bestimmten Lebensspanne frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Die Zeiträume der U-Untersuchungen sollten eingehalten werden: Auffälligkeiten lassen sich nur gut behandeln, wenn sie innerhalb einer bestimmten Lebensspanne erkannt werden.

Auch für Frühgeborene sollten die Eltern die üblichen Untersuchungszeiträume wahrnehmen. Etwaige Unterschiede in der Entwicklung werden bei den Früherkennungsuntersuchungen berücksichtigt.

Ihre Krankenkasse trägt die Kosten für die 11 gesetzlich festgelegten Gesundheitsuntersuchungen, wenn diese in den vorgegebenen Zeitspannen durchgeführt werden. Manche Krankenkassen bieten darüber hinaus zusätzliche U- und J-Untersuchungen als freiwillige Leistung an (U10, U11 und J2). Erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Krankenkasse.

Zeitpunkt und Schwerpunkte der Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

U1: unmittelbar nach der Geburt

Kontrolliert werden lebenswichtige Funktionen wie zum Beispiel die Atmung und das Herz-Kreislauf-System. Dazu werden unter anderem Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexe untersucht.

Außerdem wird untersucht, ob Herzfehler, Hormon- und Stoffwechselerkrankungen, Fehlbildungen oder Hörstörungen vorliegen.

U2: 3. bis 10. Lebenstag

Sorgfältige körperliche Untersuchung: Gewicht und Körperlänge werden gemessen sowie Haut, Organe, Sinnesorgane, Kopf, Skelettsystem und Reflexe untersucht.

U3: 4. bis 5. Lebenswoche

Überprüft werden insbesondere die altersgemäße Entwicklung des Gewichts, der Motorik, der Reflexe und der Reaktionen sowie die Organe und Hüften. Es wird außerdem nach dem Trink-, Verdauungs- und Schlafverhalten gefragt.

U4: 3. bis 4. Lebensmonat und

U5: 6.bis 7. Lebensmonat

Untersucht werden Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane, Haut, Wachstum, Motorik und das Nervensystem sowie die Bewegung.

U6: 10. bis 12. Lebensmonat

Kontrolliert werden die geistige Entwicklung, die Sinnesorgane (wie beispielsweise das Sehvermögen) und die Fähigkeit sich zu bewegen.

U7: 21. bis 24. Lebensmonat

Getestet werden insbesondere die sprachliche Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung.

U7a: 34. bis 36. Lebensmonat

Geprüft wird, ob Sehstörungen und sonstige Auffälligkeiten vorliegen und ob die sprachliche Entwicklung altersgemäß ist.

U8: 46. bis 48. Lebensmonat

Intensiv geprüft werden die Sprachentwicklung, Aussprache und das Sozialverhalten, die Motorik sowie das Seh- und Hörvermögen, um eventuelle Erkrankungen und Fehlentwicklungen vor Schuleintritt gezielt behandeln zu können.

U9: 60. bis 64. Lebensmonat

Geprüft werden Motorik und Sprachentwicklung sowie das Sehvermögen, um eventuelle Erkrankungen und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt gezielt behandeln zu können.

J1: 12 bis 13 Jahre

Es werden die körperliche Entwicklung, beispielsweise Körpergröße und Gewicht sowie Organe und Skelettsystem, die Pubertätsentwicklung und der Impfstatus überprüft.

Außerdem werden Fragen zur seelischen und schulischen Entwicklung gestellt und im Gespräch ermittelt, ob Hinweise auf gesundheitsgefährdendes Verhalten – beispielsweise Konsum von Suchtmitteln – vorliegen.

Die Ärztin oder der Arzt berät die Jugendlichen zu gesundheitlichen Fragen, beispielsweise zu Sexualität und Verhütung, Gewichtsproblemen oder Essstörungen und kann erste Ansprechperson bei besonderen persönlichen Belastungen oder psychischen Problemen sein.

Interessant zu wissen: Informationen zu den Untersuchungsschwerpunkten finden Sie auch im Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft).

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen außerhalb des gesetzlichen Untersuchungsprogramms. Diese werden nicht von allen Krankenkassen erstattet.

U10: 7 bis 8 Jahre

Geprüft wird, ob Entwicklungs- und Verhaltensstörungen vorliegen, die oft erst nach dem Schuleintritt deutlich werden. Gegebenenfalls werden Therapien eingeleitet.

U11: 9 bis 10 Jahre

Geprüft wird, ob es Schulleistungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen gibt und ob gesundheitsschädigendes Medienverhalten oder ein problematischer Umgang mit Suchtmitteln vorliegen. Außerdem wird zu Bewegungs- und Sportförderung sowie gesundheitsbewusstem Verhalten beraten.

J2: 16 bis 17 Jahre

Geprüft wird, ob Pubertäts- und Sexualitätsstörungen oder Haltungsstörungen vorliegen. Außerdem wird zu Vorsorge und Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl beraten.


Gibt es Vorsorgetermine für die Zähne?

Auch zahnärztliche Untersuchungen sind in den ersten 6 Lebensjahren vorgesehen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten wie Karies frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Kinder haben Anspruch auf 6 Vorsorgeuntersuchungen in den ersten 6 Lebensjahren, in denen neben der Untersuchung des Mundraums die individuelle Aufklärung und Beratung der Eltern zur Ernährung und Mundhygiene im Vordergrund steht. Hier können gegebenenfalls der Zahnschmelz gehärtet sowie kariesfreie Fissuren und Grübchen der Backenzähne versiegelt werden.

Ab dem 6. Lebensjahr übernehmen die Krankenversicherungen halbjährlich die Kosten für eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Ab dem 12. Lebensjahr werden diese Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen und erhöhen die Zuschüsse, falls später Zahnersatz erforderlich werden sollte.


Sind die U-Untersuchungen auch für Kinder mit chronischer Krankheit oder Behinderung sinnvoll?

Kinder mit einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung entwickeln sich unter Umständen anders als gesunde oder nicht behinderte Kinder. Dennoch sind die regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen sinnvoll, da die Ärztin oder der Arzt überprüft, wie sich das Kind entwickelt, und zu weiteren Therapie- und Fördermaßnahmen berät. Für einige Behinderungen gibt es auch andere angepasste Kriterien für die altersgemäße Entwicklung.


Wie wird dokumentiert?

Die Ergebnisse jeder U-Untersuchung werden von den Ärztinnen und Ärzten im Kinderuntersuchungsheft, auch „Gelbes Heft“ genannt, festgehalten. Eltern erhalten es bei der Geburt des Kindes.

Bei den eingetragenen Untersuchungsergebnissen handelt es sich um vertrauliche Informationen, die dem besonderen Datenschutz unterliegen. Niemand, auch keine Institution, wie beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Schule oder Behörden darf Einsicht in das Heft verlangen, wenn die Eltern nicht einverstanden sind.

In den neuen Heften, die seit 2017 ausgegeben werden, können Eltern über eine ausklappbare „Teilnahmekarte“ nachweisen, dass sie die Untersuchungen wahrgenommen haben.

Ab 2022 lässt sich auch das Gelbe Heft in der elektronischen Patientenakte (ePA) abspeichern.


Sind die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche Pflicht?

Alle Kinder und Jugendlichen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die 11 gesetzlich festgelegten Untersuchungen U1 bis U9 und J1. Sie werden von allen Krankenversicherungen – gesetzlich wie privat – bezahlt. Verpflichtend sind die Untersuchungstermine jedoch nur in einigen Bundesländern.

In den meisten Bundesländern existiert ein verbindliches Einlade- und Meldewesen. Die Kinderärzte melden die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen den Behörden. Geht keine Vorsorgemeldung ein, werden die Eltern um Rückmeldung gebeten.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Untersuchungen erhalten Sie bei Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt und Ihrer Krankenkasse.

Die persönlichen Untersuchungszeiträume lassen sich unter kindergesundheit-info.de errechnen – einer Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Referat 524 „Nationales Gesundheitsportal“ (21.08.2020), https://gesund.bund.de/gesunde-ernaehrung (Stand: 28.09.2021)