Pflegende Angehörige übernehmen eine enorme Verantwortung. Ob sie sich um ihre Eltern, Partner oder andere Familienmitglieder kümmern – die Pflege eines geliebten Menschen ist körperlich und emotional anspruchsvoll. Viele Angehörige geraten dabei an ihre Grenzen, weil sie die Herausforderungen der Pflege oft alleine bewältigen müssen.
Doch das muss nicht sein! In Deutschland gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote, die pflegenden Angehörigen helfen können – sei es durch finanzielle Hilfen, professionelle Entlastung oder psychologische Beratung. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Leistungen und Anlaufstellen, damit pflegende Angehörige Entlastung und Hilfe finden.
Pflegende Angehörige sind oft körperlich und seelisch stark belastet:
✔ Körperliche Anstrengung durch Heben, Lagern und Unterstützen des Pflegebedürftigen
✔ Emotionale Belastung durch Sorgen um den Angehörigen
✔ Soziale Isolation, weil die Pflege viel Zeit beansprucht
✔ Berufliche Einschränkungen, wenn die Pflege neben dem Job organisiert werden muss
✔ Viele Angehörige müssen ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aufhören zu arbeiten
✔ Zusätzliche Kosten für Pflegehilfsmittel, Umbauten oder Entlastungsangebote
📌 Tipp: Wer die eigenen Grenzen erkennt, kann frühzeitig nach Unterstützungsmöglichkeiten suchen und so Überlastung vermeiden.
Pflege kostet Geld – sei es für Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder professionelle Unterstützung. Zum Glück gibt es mehrere finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige.
Pflegebedürftige können Pflegegeld beantragen, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden.
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat (2025) |
---|---|
2 | 347 € |
3 | 599 € |
4 | 800 € |
5 | 990 € |
📌 Tipp: Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der es an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann.
Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen oder krank werden, können sie eine Ersatzpflege organisieren. Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.685 € pro Jahr für eine Verhinderungspflege, die durch einen Pflegedienst oder eine andere Person übernommen wird.
📌 Zusätzlicher Bonus: Verhinderungspflege kann mit nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden – ab 01.07.2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege unter dem Namen Entlastungsbudget zusammengefasst. So stehen ab Juli bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung.
Wenn ein Pflegebedürftiger nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Überlastung der Angehörigen vorübergehend stationär untergebracht werden muss, gibt es die Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 € pro Jahr für eine stationäre Unterbringung.
📌 Tipp: Die Mittel der Kurzzeitpflege können mit Verhinderungspflege kombiniert werden – – ab 01.07.2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege unter dem Namen Entlastungsbudget zusammengefasst. So stehen ab Juli bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung.
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Dieser kann genutzt werden für:
✔ Haushaltshilfen
✔ Alltagsbegleiter
✔ Betreuungsangebote (z. B. Demenzgruppen)
📌 Tipp: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Angehörige müssen die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen!
Pflegedienste übernehmen Aufgaben wie:
✔ Körperpflege
✔ Medikamentengabe
✔ Wundversorgung
✔ Unterstützung im Haushalt
📌 Wichtig: Pflegedienste können über Pflegesachleistungen bezahlt werden (z. B. bis zu 2.299 € monatlich bei Pflegegrad 5).
Tagespflegeeinrichtungen bieten Pflegebedürftigen Betreuung tagsüber an, während Angehörige arbeiten oder sich erholen. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten – je nach Pflegegrad stehen bis zu 2.085 € pro Monat zur Verfügung.
📌 Tipp: Pflegegeld wird durch die Inanspruchnahme von Tagespflege nicht gekürzt!
Wenn eine rund-um-die-Uhr-Betreuung nötig ist, kann eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus dem Ausland helfen.
✔ Unterstützung bei der Körperpflege und im Haushalt
✔ Gesellschaft und Sicherheit für den Pflegebedürftigen
📌 Kosten: Zwischen 2.500 und 3.500 € pro Monat, je nach Qualifikation der Betreuungskraft.
Pflegende Angehörige stehen oft vor der Herausforderung, die Pflege mit dem Beruf zu vereinen. Es gibt verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, um eine vorübergehende oder langfristige Freistellung zu erhalten.
✔ Arbeitnehmer können sich bis zu 6 Monate unbezahlt freistellen lassen
✔ Anspruch auf zinsloses Darlehen zur finanziellen Absicherung
✔ Teilzeit-Arbeit (mindestens 15 Stunden/Woche) möglich
✔ Zinsloses Darlehen zur Überbrückung
✔ Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, gibt es bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung
✔ Gehalt wird über die Pflegekasse gezahlt
📌 Tipp: Pflegezeit und Familienpflegezeit können kombiniert werden!
✔ Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen
✔ Psychologische Unterstützung und Beratung
✔ Adressen: Caritas, Diakonie, VdK, Malteser, AWO
✔ Schulungen zur richtigen Körperpflege und Lagerung
✔ Techniken zur Vermeidung von Überlastung
✔ Kostenlose Angebote über die Pflegekassen
✔ Beratung bei Überforderung, Trauer oder Burnout
✔ Angebote über Krankenkassen oder psychosoziale Dienste
📌 Tipp: Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse an, um Angehörige zu unterstützen!
Die Pflege eines Angehörigen ist eine große Herausforderung, aber es gibt viele finanzielle und praktische Hilfen.
✔ Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbeträge nutzen
✔ Pflegedienste, Tagespflege oder 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen
✔ Beruf und Pflege vereinbaren durch Pflegezeit und Familienpflegezeit
✔ Psychosoziale Unterstützung suchen, um Überlastung zu vermeiden
💡 Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten – oft bleiben Leistungen ungenutzt, weil sie nicht bekannt sind! Pflegestützpunkte helfen kostenfrei weiter.