Ein praktischer Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige (Stand 2025)
Einleitung: Kleine Helfer, große Wirkung
Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, weiß: Es sind oft die kleinen Dinge, die den Alltag enorm erleichtern – Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder rutschfeste Matten.
Was viele nicht wissen: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können ganz einfach und kostenlos über die Pflegekasse beantragt werden. Monatlich stehen dafür bis zu 42 Euro zur Verfügung – ein festes Budget für mehr Sicherheit, Hygiene und Entlastung.
In diesem Beitrag erfährst du:
✔ Welche Pflegehilfsmittel bezahlt werden
✔ Wer Anspruch hat
✔ Wie der Antrag funktioniert
✔ Welche Anbieter direkt mit der Kasse abrechnen
✔ Was du sonst noch beachten solltest
1. Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Pflegealltag erleichtern, die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Es gibt zwei Kategorien:
a) Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
– Einmalprodukte, die regelmäßig ersetzt werden müssen
– z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel
b) Technische Pflegehilfsmittel
– z. B. Pflegebett, Hausnotrufsystem, Lagerungshilfen
– Diese werden meist leihweise zur Verfügung gestellt (nicht Thema dieses Artikels)
2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was gehört dazu?
Die Pflegeversicherung zahlt bis zu 42 Euro pro Monat für folgende Verbrauchsprodukte:
Tipp: Du musst nicht selbst einkaufen gehen – viele Anbieter schicken dir die Produkte monatlich bequem nach Hause!
3. Wer hat Anspruch?
Der Anspruch besteht, wenn:
Wichtig: Der Antrag wird im Namen der pflegebedürftigen Person gestellt, auch wenn ein Angehöriger sich kümmert.
Auch Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch – unabhängig vom Pflegegeld oder Pflegesachleistungen!
4. So funktioniert der Antrag – Schritt für Schritt
Variante 1: Antrag selbst stellen
Variante 2: Anbieter übernimmt den Antrag
Viele spezialisierte Sanitätshäuser und Online-Versender bieten einen kostenlosen Antragsservice an.
Sie kümmern sich um:
Du brauchst nur einmal zu unterschreiben – alles Weitere läuft automatisch.
5. Diese Anbieter liefern Pflegehilfsmittel direkt und kostenlos
Folgende Anbieter arbeiten bundesweit mit Pflegekassen zusammen und bieten Komplettservices:
Du kannst oft die Produkte individuell zusammenstellen – z. B. mehr Handschuhe, weniger Masken.
6. Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein – bei den meisten Anbietern wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Das heißt:
Keine Kosten für dich, keine Vorkasse, kein Aufwand.
Wichtig: Das Budget ist auf 42 €/Monat gedeckelt. Wer mehr bestellt, muss die Differenz selbst tragen.
7. Häufige Fragen (FAQ)
Was, wenn ich den Anbieter wechseln möchte?
Du kannst jederzeit kündigen oder wechseln. Achte auf eine kurze Kündigungsfrist.
Gilt der Anspruch auch für mehrere Pflegepersonen im Haushalt?
Nein – der Anspruch ist personenbezogen, nicht haushaltsbezogen.
Muss ich monatlich neu beantragen?
Nein – nach Genehmigung läuft die Lieferung monatlich automatisch.
Kann ich Pflegehilfsmittel rückwirkend erhalten?
Teilweise ja – einige Kassen erstatten max. 6 Monate rückwirkend, wenn Rechnungen vorliegen.
8. Technische Pflegehilfsmittel – ein kurzer Überblick
Neben Verbrauchsmaterialien gibt es viele technische Hilfsmittel, die du bei Bedarf beantragen kannst:
Hierfür brauchst du meist eine ärztliche Verordnung, ggf. erfolgt eine Prüfung durch den MD.
9. Fazit: Pflegehilfsmittel clever nutzen – und nichts verschenken
Die 42 Euro pro Monat sind ein gesetzlicher Anspruch – kein Bonus, sondern eine konkrete Unterstützung für alle, die Pflege leisten.
✔ Nutze den Antrag ganz einfach – per Formular oder über Anbieter
✔ Hol dir die Produkte nach Hause – regelmäßig und kostenfrei
✔ Passe die Box deinen Bedürfnissen an
✔ Entlaste dich selbst und pflege sicherer & hygienischer