Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag enorm viel – oft rund um die Uhr. Doch jeder Mensch braucht Pausen, um Kraft zu tanken, eigene Termine wahrzunehmen oder sich einfach einmal zu erholen. Hier bieten die Kurzzeitpflege, Tagespflege und Verhinderungspflege wichtige Entlastungsmöglichkeiten.
Ab Juli 2025 gibt es zudem eine Neuerung: das gemeinsame Entlastungsbudget, das mehr Flexibilität und bessere Kombinationsmöglichkeiten für pflegende Angehörige bietet.
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson krank ist, Urlaub macht oder eine Pause braucht. Sie ermöglicht, dass der Pflegebedürftige weiterhin gut versorgt wird – zu Hause oder stationär.
✔ Mindestens Pflegegrad 2
✔ Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen zuvor mindestens 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt haben
✔ Bis zu 1.685 € pro Jahr durch die Pflegekasse
✔ Einsatz durch Pflegedienst, Angehörige oder Freunde
✔ Erhöhung auf bis zu 3.539 €, wenn nicht genutzte Kurzzeitpflege angerechnet wird (ab Juli 2025 über das Entlastungsbudget)
📌 Tipp: Auch nahe Angehörige dürfen als Ersatzpflegeperson einspringen und können bis zu 50 % des Pflegegeldes zusätzlich erhalten
Die Kurzzeitpflege ermöglicht es, den Pflegebedürftigen für eine begrenzte Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der Angehörigen.
✔ Pflegegrad 2 bis 5
✔ Einmal jährlich möglich – maximal 8 Wochen
✔ Pflegekasse zahlt bis zu 1.854 € pro Jahr
✔ Zusätzlich können bis zu 1.685 € aus der Verhinderungspflege umgewidmet werden
✔ Ab Juli 2025: Flexible Nutzung im Gemeinsamen Entlastungsbudget bis zu 3.539 € jährlich
✔ Nach Krankenhaus oder Reha
✔ Wenn Angehörige verreisen oder Erholung brauchen
✔ Bei akuten Krisensituationen
📌 Wichtig: Unterbringungs- und Verpflegungskosten müssen in der Regel privat gezahlt werden – Pflegekasse übernimmt nur den pflegebedingten Aufwand.
In der Tagespflege verbringt der Pflegebedürftige den Tag in einer Pflegeeinrichtung, abends geht es zurück nach Hause. Betreuung, Mahlzeiten und Beschäftigung werden dort angeboten.
Die Nachtpflege funktioniert ähnlich, richtet sich aber eher an Menschen mit nächtlichem Betreuungsbedarf.
✔ Entlastung für Angehörige, wenn Beruf und Pflege vereinbart werden müssen
✔ Sozialer Kontakt für Pflegebedürftige
✔ Strukturierter Tagesablauf
Die Pflegekasse übernimmt zusätzlich zum Pflegegeld folgende Kosten für Pflege, Betreuung und Fahrtkosten:
Pflegegrad | Max. Zuschuss Tagespflege pro Monat 2025 |
---|---|
2 | 721 € |
3 | 1.357 € |
4 | 1.685 € |
5 | 2.085 € |
✔ Tagespflege ist kombinierbar mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen
✔ Entlastungsbetrag (131 € monatlich) kann zusätzlich genutzt werden
Ab Juli 2025 wird das Gemeinsame Entlastungsbudget eingeführt – es vereinfacht die Nutzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
✔ Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 3.539 € pro Jahr flexibel einsetzen
✔ Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beliebig kombinierbar
✔ Mehr Planungsfreiheit für Angehörige
✔ Wegfall der starren Aufteilung der Budgets
📌 Vorteil: Wer z. B. selten Kurzzeitpflege benötigt, kann den Gesamtbetrag für längere Phasen der Verhinderungspflege nutzen – und umgekehrt.
Zusätzlich gibt es unabhängig vom Pflegegrad einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser kann für folgende Leistungen genutzt werden:
✔ Alltagsbegleitung
✔ Haushaltshilfen
✔ Betreuungsangebote
✔ Tagespflege- oder Nachtpflegekosten
📌 Tipp: Der Entlastungsbetrag kann angespart und gesammelt abgerufen werden – ideal für geplante Entlastungsphasen.
Pflegeform | Einsatzgebiet | Vorteil | Zuschuss 2025 |
---|---|---|---|
Verhinderungspflege | Kurzfristige Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson | Flexibel zuhause oder stationär einsetzbar | bis 1.685 € / bis 3.539 € (Entlastungsbudget) |
Kurzzeitpflege | Stationäre Pflege bis zu 8 Wochen | Vollständige Entlastung möglich | bis 1.854 € / bis 3.539 € (Entlastungsbudget) |
Tagespflege | Tagsüber in einer Einrichtung | Entlastung werktags, soziale Kontakte | bis 2.085 €/Monat je nach Pflegegrad |
Entlastungsbetrag | Alltagshilfe, Betreuung | Für kleinere Hilfen flexibel einsetzbar | 131 €/Monat |
Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Auszeiten. Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – jede dieser Leistungen erfüllt einen wichtigen Zweck:
✔ Sie schützen die Gesundheit der Pflegeperson
✔ Sie fördern die Lebensqualität der Pflegebedürftigen
✔ Sie helfen, Pflege zu Hause langfristig zu sichern
Ab 2025 sorgt das Gemeinsame Entlastungsbudget für noch mehr Flexibilität und Planungssicherheit.
💡 Tipp: Lassen Sie sich beraten! Pflegestützpunkte und Pflegekassen helfen Ihnen, alle Leistungen optimal zu kombinieren – damit Sie Ihre Auszeit ohne schlechtes Gewissen genießen können.