Einleitung: Pflege mit Herz – aber nicht allein
Mehr als 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige zu Hause. Sie tun das aus Liebe, Verantwortung und Verbundenheit. Doch Pflege bedeutet oft auch: Dauerstress, Zeitdruck, finanzielle Sorgen und emotionale Belastung.
Viele stellen sich früher oder später die Frage:
„Ich pflege – aber wer hilft eigentlich mir?“
Die Antwort: Es gibt viele Unterstützungsangebote – gesetzlich verankert, kostenfrei oder bezuschusst. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen klaren Überblick über alle Leistungen, Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten, die Ihnen als pflegende Angehörige 2025 zustehen.
1. Warum Entlastung so wichtig ist
Pflege zu Hause ist eine enorme Herausforderung. Sie verändert den Alltag, den Beruf, das Familienleben – und nicht selten die eigene Gesundheit. Studien zeigen:
Pflegende Angehörige haben ein erhöhtes Risiko für körperliche Erkrankungen, depressive Symptome und soziale Isolation.
Deshalb ist es entscheidend zu wissen:
Sie müssen nicht alles allein schaffen. Sie haben Anspruch auf Unterstützung.
2. Pflegeleistungen für Angehörige – aktuell und korrekt für 2025
Die Pflegeversicherung bietet zahlreiche Leistungen – abgestimmt auf die individuelle Pflegesituation. Hier die wichtigsten im Überblick:
🏡 Pflegegeld für häusliche Pflege
Pflegen Sie Ihren Angehörigen selbst, erhalten Sie monatlich Pflegegeld:
Pflegegrad |
Pflegegeld ab 2025 |
2 |
347 € |
3 |
599 € |
4 |
800 € |
5 |
990 € |
Dieses Geld steht der pflegebedürftigen Person zu, wird aber üblicherweise an die pflegende Person weitergegeben.
⏱ Verhinderungspflege – wenn Sie eine Pause brauchen
Wenn Sie verhindert sind (Urlaub, Krankheit), übernimmt eine Ersatzpflege – z. B. ein ambulanter Dienst oder eine andere Person.
Zeitraum |
Maximalbetrag pro Jahr |
bis 30.06.2025 |
1.612 € (+ 806 € aus Kurzzeitpflege möglich) |
ab 01.07.2025 |
3.539 € (einheitliches Budget) |
Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2
🧾 Entlastungsbetrag – jeden Monat 131 € extra
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) haben Anspruch auf monatlich 131 €, die z. B. eingesetzt werden können für:
Die Leistung muss über anerkannte Anbieter abgerechnet werden. In einigen Bundesländern sind auch Ehrenamtliche zugelassen.
🛏 Pflegehilfsmittel – praktische Unterstützung für den Alltag
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
Technische Hilfsmittel:
🏠 Wohnraumanpassung – Förderung bis 4.180 €
Wenn bauliche Veränderungen nötig sind (z. B. bodengleiche Dusche, Treppenlift, Türverbreiterung), gibt es bis zu 4.180 € Zuschuss pro pflegebedürftiger Person.
Wohnen mehrere Pflegebedürftige gemeinsam, sind bis zu 16.720 € möglich.
💰 Rentenbeiträge für Pflegepersonen
Wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche regelmäßig pflegen und nicht erwerbsmäßig tätig sind, übernimmt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – abgestuft nach Pflegegrad und Pflegeaufwand.
3. Beratung & Anlaufstellen – kostenlos und individuell
🧑⚕️ Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
🏢 Pflegestützpunkte
📞 Weitere Hilfen
4. Entlastung im Alltag – das tut gut
🚶♀️ Tagespflege
Pflegebedürftige verbringen einzelne Tage in einer Einrichtung – Sie haben Zeit für sich, Ihr Angehöriger wird betreut und aktiviert.
Pflegegrad |
Tagespflege ab 2025 (€/Monat) |
2 |
721 € |
3 |
1.357 € |
4 |
1.685 € |
5 |
2.085 € |
Diese Leistung ist zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung verfügbar!
🧹 Alltagsbegleitung & Haushaltshilfe
🎓 Pflegekurse & Online-Coaching
5. Weitere Leistungen & steuerliche Vorteile
👨👩👧👦 Pflegezeit & Familienpflegezeit
💶 Steuerliche Entlastung
6. Fazit: Sie pflegen – aber Sie sind nicht allein
Pflege ist eine große Verantwortung – aber auch ein Akt der Menschlichkeit. Sie verdienen dafür Respekt, Anerkennung und konkrete Unterstützung.
Nutzen Sie die Leistungen, die Ihnen zustehen. Holen Sie sich Entlastung, lassen Sie sich beraten, und sagen Sie auch mal „Ja“ zu sich selbst.
PflegePur empfiehlt: Ihre Hilfe auf einen Blick
Bereich |
Unterstützung |
Wo erhältlich |
Finanzielles |
Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege |
Pflegekasse |
Alltag |
Tagespflege, Alltagshelfer, Pflegehilfsmittel |
regionale Anbieter, Sanitätshäuser |
Beratung |
Pflegeberatung, Pflegestützpunkte |
Krankenkassen, Kommunen |
Beruf & Recht |
Pflegezeit, Familienpflegezeit, Pflegeunterstützungsgeld |
Arbeitgeber, Pflegekasse |
Wohnen |
Zuschüsse bis 4.180 € (16.720 € bei Wohngemeinschaften) |
Pflegekasse, Wohnberatungsstellen |