Pflegegradrechner

Ihr schneller Weg zur ersten Pflegegrad-Einschätzung – unser Pflegegradrechner

Mit unserem Pflegegradrechner können Sie eine erste Orientierung erhalten, ob und in welchem Umfang ein Pflegegrad beantragt werden kann. Dieser Rechner ist speziell für erwachsene Pflegebedürftige entwickelt worden und basiert auf den aktuellen Richtlinien des Begutachtungsinstruments gemäß dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches. Nehmen Sie sich etwas Zeit und füllen Sie die einzelnen Bewertungskriterien sorgfältig aus. Je genauer die Angaben, desto realistischer ist das Ergebnis.

Bitte beachten Sie: Der Pflegegradrechner dient als Orientierungshilfe und ersetzt nicht den persönlichen Antrag bei den zuständigen Stellen. Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft der Medizinische Dienst (MD). Verwenden Sie den Rechner, um sich bestmöglich auf den Antrag vorzubereiten und eine fundierte Einschätzung zu erhalten.

Erfassung
1. Mobilität
Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?
2. Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?
3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen, belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.
4. Selbstversorgung
Kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, kann sie oder er selbstständig die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken?
5. Bewältigung von & selbstständiger Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen?
Ergebnis
Module Summe Einzelpunkte Gewichtete Punkte
1 - Mobilität
2 - Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
3 - Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
4 - Selbstversorgung
5 - Bewältigung von & selbstständiger Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
PFLEGEGRAD: