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Pflegeleistungsrechner
Für Pflegegrad, Pflegekosten und mehr - schnell, einfach, präzise
Mit unserem Pflegeleistungsrechner können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, welche finanziellen Leistungen Ihnen bei einem bestimmten Pflegegrad zustehen. Basierend auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, ermöglicht Ihnen der Rechner eine erste Einschätzung der möglichen Pflegegelder, Sachleistungen und weiteren Unterstützungsangebote. Geben Sie einfach den ermittelten oder vermuteten Pflegegrad ein, und erhalten Sie sofort einen Überblick über die Ihnen zustehenden Leistungen.

Bitte beachten Sie: Dieser Rechner dient als Orientierungshilfe und ersetzt nicht die formelle Antragsstellung bei den zuständigen Stellen. Nutzen Sie den Pflegeleistungsrechner, um sich optimal auf die Beantragung der Pflegeleistungen vorzubereiten und die passenden Optionen für Ihre individuelle Pflegesituation zu finden.
Erfassung
Sie können einen häuslichen Pflegedienst in Anspruch nehmen und bekommen monatlich bis zu 131 EUR der Kosten durch die Pflegekasse ersetzt.
Denn für Pflegegrad 1 gewährt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag gemäß § 45b in Höhe von monatlich 131 Euro ausnahmsweise auch für die Sachleistung durch den Pflegedienst (Grundpflege). Zudem stehen Pflege­bedürftigen mit Pflegegrad 1 zwei kostenlose Pflegeberatungsbesuche pro Jahr zu.
Ergebnis
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
ja
Beratung zu Hause (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
ja
Pflegekurse (§ 45 SGB XI)
ja
Sachleistung § 36 SGB XI (monatlich)
-
Restwert Sachleistungshöchstwert in %
-
Pflegegeld § 37 SGB XI (monatlich)
-
Pflegegeld Höchstbetrag
-
Tages-/Nachtpflege § 41 SGB XI (monatlich)
-
Entlastungsbetrag § 45b (monatlich)
131,00 EUR
Verhinderungspflege § 39 SGB XI (kalenderjährlich)
-
Kurzzeitpflege § 42 SGB XI (kalenderjährlich)
-
Entlastungsbudget § 39 SGB XI (jährlich)
-
Zuschlag für ambulante Wohngruppen § 38 a SGB XI (monatlich)
224,00 EUR
Zusätzliche Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI (monatlich)
131,00 EUR
Hausnotruf § 40 Abs. 1 SGB XI (monatlich)
25,50 EUR
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel § 40 SGB XI (monatlich)
42,00 EUR
Digitale Pflegeanwendungen DiPA § 40a, § 40b, § 39a SGB XI (monatlich)
53,00 EUR
Technische Pflegehilfsmittel § 40 Abs. 3 SGB XI
ja
Wohnumfeldverbesserungen nach § 40 SGB XI (je Maßnahme)
4.180,00 EUR
Vollstationäre Pflege § 43 SGB XI (monatlich)
+ 15% Zuschlag f. Eigenant. 0-12 Monate
+ 30% Zuschlag f. Eigenant. 13-24 Monate
+ 50% Zuschlag f. Eigenant. 25-36 Monate
+ 75% Zuschlag f. Eigenant. ab 37 Monate
131,00 EUR