⚖️ SGB XII · §§ 61–66a
Sozialhilfe-Simulator Pflege
Hilfe zur Pflege 2026
Prüfen Sie in wenigen Minuten: Haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege? Wie viel übernimmt das Sozialamt? Was muss eingesetzt werden — und was bleibt geschützt?
⚡ Berechnung nach §§ 61–66a, 82, 85, 90 SGB XII · Werte 2026
👤 Persönliche Situation
💰 Monatliches Einkommen
€/Mo
€/Mo
€/Mo
€/Mo
€/Mo
Ø Bundesdurchschnitt 2026: 3.245 €. Tragen Sie Ihren tatsächlichen Eigenanteil ein.
🏦 Vermögen
€
€
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🏠 Selbstgenutzte Immobilie im Besitz
👨👩👧 Kinder vorhanden
👫 Ehepartner unterhaltsbedürftig
🦯 PG 4 oder 5 (Schwerstpflegebedürftigkeit)
🔢 Grundrentenzeiten ≥ 33 Jahre
Sozialamt übernimmt voraussichtlich
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Ihr Restbeitrag
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🔢 Berechnung Schritt für Schritt
🏦 Vermögenscheck — Was muss eingesetzt werden?
Das Sozialamt prüft das Vermögen im Einzelfall. Nur verwertbares Vermögen muss eingesetzt werden — Schonvermögen und angemessene Gegenstände bleiben geschützt. Bei Immobilien wird zunächst als Darlehen geleistet, falls der Ehepartner noch darin wohnt.
✅ Ihr Handlungsplan
📋 Wichtige Rechtliche Hinweise
Antrag sofort stellen! Die Hilfe zur Pflege wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt — nicht rückwirkend. Warten Sie nicht, bis Schulden entstehen. Auch wenn noch Vermögen vorhanden ist, lohnt sich der Antrag rechtzeitig.
Immobilienschutz: Eine selbstgenutzte Immobilie ist während des Sozialhilfebezugs geschützt, wenn der Ehepartner darin wohnt. In diesem Fall wird die Sozialhilfe als Darlehen gewährt — das Sozialamt hat einen Rückforderungsanspruch nach dem Tod.
Elternunterhalt: Kinder werden erst bei einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 01.01.2020). Der maximale Beitrag beträgt 43,73 €/Mo (§94 SGB XII 2026). In der Praxis betrifft das sehr wenige Familien.
Schenkungen in den letzten 10 Jahren: Vermögensübertragungen innerhalb von 10 Jahren vor Sozialhilfebezug können zurückgefordert werden. Betrifft insbesondere Schenkungen an Kinder oder andere Personen. Das Sozialamt prüft dies standardmäßig.
Einkommensgrenze §85 SGB XII: Liegt das Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze (2×563€ Regelbedarf + angemessene Unterkunft + ggf. Familienzuschlag), muss es nicht vollständig für die Pflege eingesetzt werden. Das Sozialamt berechnet den zumutbaren Eigenanteil individuell.
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Alle Angaben ohne Gewähr · Unverbindliche Orientierung · Kein Rechtsrat · Quelle: §§ 61–66a, 82, 85, 90 SGB XII; Regelbedarfsstufe 1 2026: 563 €; BMG Leistungsbeträge 2026. Individuelle Berechnung durch das Sozialamt kann abweichen.