Eigenanteilsrechner: stationäre Pflege
Schätze den monatlichen Eigenanteil im Pflegeheim – mit Pflegekassenleistung je Pflegegrad, Zuschlag nach Aufenthaltsdauer und optionaler Beihilfe.
Pflegegrad: –
Kassenleistung (§43): –
Zuschlag nach Dauer: –
EINGABEN
Ihre Angaben
Summe aus Pflegekosten, Unterkunft/Verpflegung & Investitionskosten.
Für Ampel-Anzeige: „reicht / knapp / überschritten“.
Prozentualer Zuschlag auf die Kassenleistung gem. Aufenthaltsdauer.
ERGEBNIS
Ihre Berechnung
Bitte Eingaben vornehmen und auf „Berechnen“ klicken. Das Ergebnis erscheint hier als Kartenansicht.
Hinweise
- Ab 01.01.2025 gelten erhöhte Leistungen der Pflegekasse (§ 43 SGB XI) für stationäre Pflege je Pflegegrad.
- Zuschläge nach Aufenthaltsdauer: 15 % (1. Jahr) · 30 % (2. Jahr) · 50 % (3. Jahr) · 75 % (ab 4. Jahr).
- Beihilfe (falls vorhanden) senkt den verbleibenden Eigenanteil anteilig.