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Eigenanteilsrechner: stationäre Pflege

Schätze den monatlichen Eigenanteil im Pflegeheim – mit Pflegekassenleistung je Pflegegrad, Zuschlag nach Aufenthaltsdauer und optionaler Beihilfe.

Pflegegrad: Kassenleistung (§43): Zuschlag nach Dauer:
EINGABEN

Ihre Angaben

Summe aus Pflegekosten, Unterkunft/Verpflegung & Investitionskosten.
Für Ampel-Anzeige: „reicht / knapp / überschritten“.
Prozentualer Zuschlag auf die Kassenleistung gem. Aufenthaltsdauer.
ERGEBNIS

Ihre Berechnung

Bitte Eingaben vornehmen und auf „Berechnen“ klicken. Das Ergebnis erscheint hier als Kartenansicht.

Hinweise

  • Ab 01.01.2025 gelten erhöhte Leistungen der Pflegekasse (§ 43 SGB XI) für stationäre Pflege je Pflegegrad.
  • Zuschläge nach Aufenthaltsdauer: 15 % (1. Jahr) · 30 % (2. Jahr) · 50 % (3. Jahr) · 75 % (ab 4. Jahr).
  • Beihilfe (falls vorhanden) senkt den verbleibenden Eigenanteil anteilig.
Dies ist eine grobe Orientierung – tatsächliche Kosten variieren je Einrichtung/Bundesland.