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Zukunftspakt Pflege: Pflegegrad 1 neu gedacht & der Entlastungsbetrag von 131 Euro

Pflegepolitik & Gesellschaft 14.10.2025
Zukunftspakt Pflege: Pflegegrad 1 neu gedacht & der Entlastungsbetrag von 131 Euro
Seit 30 Jahren bietet die soziale Pflegeversicherung (SPV) Schutz vor den finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit. Doch steigende Ausgaben, mehr Pflegebedürftige und wachsende Eigenanteile führen das System an seine Grenzen. Mit dem Zukunftspakt Pflege beraten Bund und Länder seit Sommer 2025 über eine grundlegende Neuausrichtung.

Prävention, Fachpflegebegleitung und Entlastung im Alltag – was sich künftig ändern soll


🧭 Einleitung: Pflege neu denken

Seit 30 Jahren bietet die soziale Pflegeversicherung (SPV) Schutz vor den finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit.
Doch steigende Ausgaben, mehr Pflegebedürftige und wachsende Eigenanteile führen das System an seine Grenzen.

Mit dem Zukunftspakt Pflege beraten Bund und Länder seit Sommer 2025 über eine grundlegende Neuausrichtung.
Eines der zentralen Themen: Wie können die begrenzten Mittel der Pflegeversicherung wirksamer, präventiver und generationengerechter eingesetzt werden?

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf zwei Bereichen:

  1. Pflegegrad 1, der künftig stärker präventiv ausgerichtet werden soll.

  2. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro, der in höheren Pflegegraden eine wichtige Rolle für den Alltag spielt.


🩺 Pflegegrad 1 neu gedacht – von der Geldleistung zur präventiven Fachpflege

Bisher erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag.
Diese Summe kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag, hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuungsleistungen genutzt werden.

In der Praxis wird der Betrag jedoch häufig nicht ausgeschöpft:
Viele Betroffene wissen nicht, wofür sie ihn einsetzen können – oder haben schlicht keine anerkannten Anbieter vor Ort.

➤ Problem: gute Idee, wenig Wirkung

  • Hohe Nichtnutzungsquote, besonders im ländlichen Raum

  • Fehlender präventiver Effekt: die Leistung reagiert erst, wenn Einschränkungen da sind

  • Bürokratische Hürden (Anbieteranerkennung, Abrechnung)

➤ Vorschlag der Bund-Länder-AG

Der Zukunftspakt Pflege sieht vor, die Mittel des Entlastungsbetrags gezielt umzuwidmen:
Statt eines frei verwendbaren Geldbetrags sollen Pflegebedürftige in PG 1 künftig eine fachpflegerische, präventionsorientierte Begleitung erhalten.

💡 Inhalt dieser neuen Leistung

Eine examinierte Pflegefachkraft oder Pflegeberater:in besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und begleitet sie aktiv – ähnlich einem Mini-Case-Management.

Leistungsinhalte:

  • Einschätzung der Wohn- und Lebenssituation (z. B. Sturzrisiken, Ernährung, Mobilität)

  • Beratung zu Reha- und Präventionsmaßnahmen

  • Anleitung zur Selbsthilfe und Aktivierung

  • Hilfsmittelberatung und Antragshilfe

  • Anleitung von Angehörigen in rückenschonender Pflege

  • Regelmäßige Nachbegleitung (auch digital möglich)

Ziel: Pflegebedürftigkeit verlangsamen, Krankenhausaufenthalte vermeiden, Selbstständigkeit stärken.

💬 Beispiel aus der Praxis

Frau M. (78) lebt allein in Hameln und hat Pflegegrad 1.
Eine Fachpflegekraft der Pflegehilfe Hameln prüft ihre Wohnumgebung, erkennt Sturzrisiken, zeigt Bewegungsübungen und beantragt mit ihr ein Badewannen-Brett.
Nach drei Monaten ist Frau M. sicherer, bewegt sich mehr – und bleibt stabil im Alltag.


🔁 Finanzierung und Umsetzung

Die 131 Euro monatlich bleiben rechnerisch erhalten, werden aber anders eingesetzt:

Modell Beschreibung
Teilumwidmung z. B. 80 € für Fachpflege, 51 € weiterhin für Alltagsunterstützung
Vollumwidmung gesamte 131 € für präventive Begleitung, wenn regional ausreichende Angebote vorhanden sind

Die Leistung soll über Pflegekassen oder Pflegestützpunkte organisiert werden.
Ambulante Dienste und kommunale Pflegefachstellen könnten eingebunden werden.
Für Pflegebedürftige entstehen keine zusätzlichen Kosten – die Mittel stammen aus der bestehenden SPV-Leistung.


📊 Erwartete Wirkung

Ziel Nutzen
Frühzeitige Stabilisierung Vermeidung von Verschlechterung und Heimeintritt
Entlastung von Ärzten und Angehörigen Fachliche Anleitung statt Überforderung
Bessere Nutzung der Mittel Statt ungenutzter Entlastungsbeträge: sichtbare Wirkung
Kostendämpfung langfristig Weniger Krankenhausfälle, geringere Folgekosten

Die Facharbeitsgruppe sieht in diesem Ansatz einen Schlüsselbaustein für eine präventive, nachhaltige Pflegepolitik.


💶 Der Entlastungsbetrag von 131 Euro in Pflegegraden 2 bis 5

Während Pflegegrad 1 neu gedacht wird, bleibt der Entlastungsbetrag in den höheren Pflegegraden bestehen.
Er ist und bleibt eine flexible Unterstützung im Alltag – und für viele Familien unverzichtbar.

💬 Zweck des Entlastungsbetrags

  • Entlastung pflegender Angehöriger

  • Förderung der Selbstständigkeit und Aktivität

  • Sicherung sozialer Teilhabe

🏡 Typische Einsatzmöglichkeiten

Bereich Beispiele
Alltag & Haushalt Einkauf, Kochen, Reinigung, Wäsche, Organisation
Bewegung & Aktivierung Spaziergänge, Bewegungsübungen, Sturzprävention
Gesellschaft & Betreuung Gespräche, Vorlesen, Spiele, Arztbegleitung
Entlastung Angehöriger Stundenweise Betreuung bei Terminen oder Erholung

Diese Leistungen dürfen nur von anerkannten Anbietern nach § 45a SGB XI erbracht werden – etwa von Pflegehilfen, anerkannten Alltagsbegleitungen oder Pflegediensten.


📋 Nutzung & Abrechnung

  • Kein separater Antrag nötig – Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad.

  • Nicht genutzte Beträge können bis 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

  • Abrechnung direkt über den Anbieter oder per Kostenerstattung mit Rechnungseinreichung.

💡 Tipp:
Viele Anbieter – etwa Pflegehilfe Hameln oder regionale Betreuungsdienste – rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
So entsteht kein bürokratischer Aufwand für die Familie.


🔮 Perspektive: Leistungsbudgets statt Einzelleistungen

Die Facharbeitsgruppe „Versorgung“ des Zukunftspakts prüft außerdem, ob der Entlastungsbetrag künftig in größere Budgets einfließen könnte – gemeinsam mit Pflegegeld und Sachleistung.

Ziel wäre eine flexiblere Nutzung ohne Mehrkosten, z. B.:

„Ein gemeinsames Budget für häusliche Pflege, Alltagsbegleitung und Entlastung – frei einsetzbar nach individuellem Bedarf.“

Diese Umstellung wird aber frühestens bis 2027 erwartet und hängt von weiteren Finanzierungsbeschlüssen ab.


⚖️ Gesamtbewertung

Thema Aktueller Stand Zukunftsrichtung
Pflegegrad 1 131 € Entlastungsbetrag, oft ungenutzt Umwidmung in präventive Fachpflegebegleitung
Pflegegrade 2–5 131 € Entlastungsbetrag, gut etabliert Weiterhin nutzbar; perspektivisch Teil eines flexiblen Pflegebudgets
Übergeordnetes Ziel finanzielle Stabilität & Wirksamkeit mehr Prävention, weniger Bürokratie, mehr Wirkung

🗣️ Fazit

Pflegepolitik darf sich nicht nur um die Finanzierung drehen,
sondern muss die Wirksamkeit der Leistungen für Menschen im Alltag in den Mittelpunkt stellen.

Der Zukunftspakt Pflege zeigt genau diesen Wandel:

  • Pflegegrad 1 wird zum Einstieg in eine präventive, fachlich begleitete Versorgung.

  • Der Entlastungsbetrag von 131 Euro bleibt als niedrigschwellige Alltagshilfe erhalten.

Beide Ansätze zielen darauf ab, Pflege zu Hause zu stärken, Überforderung zu vermeiden und die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen.


(Quellen: Sachstandsbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“, Stand 13.10.2025 · §§ 45a/b SGB XI · GKV-Spitzenverband 2025 · Pflegehilfe Hameln Praxisdaten)


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